Wespennester – Feuerwehr nur bedingt zuständig

27. 07. 2018

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat auf verschiedene Medienberichte zum Umgang mit den Nestern von Wespen und andere Fluginsekten reagiert. In entsprechenden Artikeln und Beiträgen zu unseriösen Kosten der Beseitigung von Wespennestern durch Fachfirmen werde darauf hingewiesen, dass für das Entfernen solcher Nester explizit die Freiwillige Feuerwehr zu verständigen sei.

 

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass diese Information nur bedingt stimmt“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 24. Juli.

 

Demnach ist die Freiwillige Feuerwehr nur dann zuständig, wenn eine ausdrückliche Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht.

 

Mehr dazu in der beigefügten Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes.

 

 

Bild zur Meldung: Wespennester – Feuerwehr nur bedingt zuständig