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Vor 155 Jahren - Holsteiner dürfen nicht der Völkerschlacht gedenken

Schmalensee, den 18. 10. 2018

Am 18. Oktober 1863, vor 155 Jahren, jährt sich zum 50. Mal die Völkerschlacht bei Leipzig, die Napoleon erheblich zusetzte und das Ende seiner Hegemonie über Europa beschleunigte. Mit Frankreich verbündet war seinerzeit das Königreich Dänemark – das Nachhutgefecht bei Bornhöved im Dezember 1813 steht damit in unmittelbarem Zusammenhang. Die zu Dänemark gehörenden Herzogtümer Schleswig und Holstein, um die 1848/51 ein bewaffneter Konflikt zwischen Dänen und „Deutschen“ entbrannt war, werden erneut zu einem Zankapfel, um den es 1864 im Deutsch-Dänischen Krieg gehen wird. Dem in Schleswig-Holstein fortbestehenden Streben nach Unabhängigkeit einerseits und der wieder auflebenden „Deutschtümelei“ in Zusammenhang mit dem Jahrestag der Völkerschlacht andererseits versucht die königlich-dänische Regierung zu begegnen, indem sie ein Verbot ausspricht:

 

Es ist zur Kunde der Regierung gekommen, dass an mehreren Orten des Landes eine öffentliche Feier des 18ten Oktober als des Erinnerungstages der Schlacht bei Leipzig durch Erwähnung in den Kirchen und Schulen, öffentliche Aufzüge, öffentliche Reden und dergleichen beabsichtigt wird. Da eine solche Feier leicht zu unzulässigen politischen Demonstrationen führen kann, so wird dieselbe hierdurch bei angemessener Strafe untersagt, und werden die Polizeibehörden angewiesen, gegen Übertretungen dieses Verbots sofort einzuschreiten, und dieselben mit aller Energie zu unterdrücken. Plön, den 8ten Oktober 1863, Moltke.“

 

In Zeiten der Rede-, Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit eine schwer zu begreifende Anweisung – aus einer ganz anderen Zeit, die weit hinter Schmalensee, der Kirchengemeinde Bornhöved, dem Amt und Kreis Segeberg liegt.

 

 

Bild zur Meldung: Vor 155 Jahren - Holsteiner dürfen nicht der Völkerschlacht gedenken

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Damals (18. 10. 2018)

 
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