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Vor 75 Jahren - Weihnachtskerzen – nicht für jedermann erhältlich

Schmalensee, den 11. 12. 2018

Der Bedarf an Kerzen ist aus naheliegenden Gründen zur Zeit besonders groß“, heißt es in einer Meldung des Segeberger Kreis- und Tageblatts vom 20. Dezember 1943. Die fünften Kriegsweihnachten stehen vor der Tür und es herrscht Mangel.

 

In erster Linie gilt es, die Front und solche fliegergeschädigten Gebiete, in denen die normale Lichtversorgung gestört ist, zu berücksichtigen. Weihnachtskerzen werden daher in diesem Jahr nur an Haushaltungen mit Kindern in den am schwersten vom feindlichen Luftterror getroffenen Orten ausgegeben“, so der weitere Text der Nachricht.

 

Breits am 11. Dezember 1943, also vor 75 Jahren, gab der Landrat des Kreises Segeberg die amtliche Bekanntmachung heraus, wie die Rationalisierung in Sachen Kerzen auszusehen hatte: „Weihnachtskerzen – und zwar zwei Stück pro Kind – dürfen in diesem Jahre bis einschl. 24. Dezember 1943 ausgegeben werden für Kinder unter 15 Jahren […].“

 

Und nur an solche Kinder, die einen Elternteil verloren haben (gefallen oder durch Bombenangriff) und Kinder von fliegergeschädigten Umquartierten. Diese Kinder erhalten einen entsprechenden Gutschein vom zuständigen Bürgermeister, den sie an entsprechenden Verkaufsstellen stempeln lassen müssen.

 

Bild zur Meldung: Vor 75 Jahren - Weihnachtskerzen – nicht für jedermann erhältlich

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Weihnachtskerzen (10. 12. 2018)

 
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