Feuerwehr noch attraktiver – Partnerschutz-Kasse kommt

Schmalensee, den 02. 05. 2019

Für nicht verheiratete Feuerwehrleute gibt es eine gute Nachricht von der Landesfeuerwehrversammlung, die am 27. April in Oldenburg stattfand: Innenminister Hans-Joachim Grote hat angekündigt, dass zukünftig im Fall eines tödlichen Unfalls auch die Angehörigen der Unverheirateten eine Entschädigung erhalten sollen.

 

Hinterbliebene unverheirateter Feuerwehrangehöriger sollen in diesem Fall 60.000 Euro erhalten. Damit soll das Ehrenamt attraktiver und der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr noch stärker gewürdigt werden.

 

Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, so Grote in einer Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes.

 

Gelten soll dies unabhängig vom Trauschein, wird der Minister weiter zitiert. Er spricht von einer Gerechtigkeitslücke, da die Hinterbliebenenversorgung bisher rechtlich nur Ehepartnerinnen und -partner berücksichtigt. Schleswig-Holstein sieht eine entsprechende Bundesratsinitiative für eine Gesetzgebung derzeit nicht vielversprechend. Darum will die Landesregierung im Alleingang diese Einmalentschädigung ermöglichen.

 

Weitere Feuerwehr-Neuigkeiten:

 

Rechtlich verbindlich wurde in Oldenburg Segebergs Kreiswehrführer Jörg Nero aus Groß Kummerfeld zum stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden gewählt.

 

Dem Landesfeuerwehrverband gehören in 1342 Freiwilligen Feuerwehren per 31.12 2018 derzeit 49.120 Frauen und Männer an. Das sind 207 mehr als im Vorjahr und über 1000 mehr seit dem Jahr 2014, so der LFV-SH in einer Mitteilung.

 

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Jörg Nero (01. 05. 2019)