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Feuerwehr rät: Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk

29. 12. 2019

Freudige Feste zum Jahreswechsel mit manchmal schlimmen Folgen: Jedes Jahr kommt es an Silvester zu zahlreichen Unfällen mit Verletzungen und zu Bränden. Die Gründe sind fast immer leichtsinniges und unsachgemäßes Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Viele Verletzungen und Schäden lassen sich durch vorsichtiges Handeln vermeiden.

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben und abgebrannt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr ab dem 28. Dezember an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.

 

Beim Kauf auf richtige Kennzeichnung und damit sicheres Feuerwerk achten. Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen. Feuerwerkskörper müssen wie folgt gekennzeichnet sein: Handelsname und Typ des Gegenstandes; Name des Herstellers oder Einführers; eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke; Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann; CE-Zeichen und Registriernummer; Kategorie F1 oder F2; Kennnummer der benannten Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM); Schutzabstand; Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt: NEM); Altersgrenze gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG); Produkt-, Chargen- oder Seriennummer.

 

Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist besondere Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.

 

Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten. Eine Flasche in einer Getränkekiste ist eine gute und standsichere Startrampe.

 

Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw. stehend angezündet werden. Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Falls trotz Warnung vor schweren Verletzungen doch in der Hand gezündet wird, Böller sofort wegwerfen. Vorher muss man sich versichern, dass in Wurfrichtung alles frei ist. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsorgen.

 

Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.

 

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht in die Garage oder in ruhigen Seitenstraßen ab und meidet belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, die Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks könnte Attacken auf das Auto provozieren.

 

Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen. Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen.

 

Bei Fragen zur Brandsicherheit hilft Ihnen Ihre örtliche Feuerwehr weiter.

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Feuerwehr rät: Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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