Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus: Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg

20. 03. 2020

Nachdem Anfragen an das Homepage-Team der Gemeinde Schmalensee gerichtet wurden, was die vielzitierte Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg vom 17. März 2020 in Bezug auf Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens angesichts der Ausbreitung des Coronavirus aussagt, ist hier eine Pressemitteilung des Kreises Segeberg vom Abend des 17. März im Wortlaut nachzulesen:

 

Landesverordnung und Allgemeinverfügung des Kreises legen Schließungen in bestimmten Bereichen fest

 

Landesverordnung und Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus legen neue weitreichende Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben fest. Beide treten am 18. März in Kraft und enden am 19. April. Eine Verlängerung ist möglich.

 

Neu ist demnach, dass Betreiber*innen von Beherbergungsstätten wie Hotels und Pensionen, von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieter*innen von Ferienwohnungen und -häusern ab sofort für touristische Zwecke schließen müssen. Einrichtungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen, dürfen ebenfalls nicht mehr öffnen. Gleichzeitig sind Reisen aus touristischen Zwecken in den Kreis Segeberg untersagt. Dazu gehören unter anderem auch Fortbildungen sowie aufschiebbare Rehamaßnahmen.

 

Alle Gaststätten müssen schließen. Gastronomische Lieferdienste dürfen Leistungen im Rahmen des Außerhausverkaufes für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Sämtliche Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen. Ausgenommen davon sind Lebens- und Futtermittelmärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) sowie der Großhandel.

 

Dienstleister und Handwerker dürfen ihren Service unter bestimmten Voraussetzungen weiter anbieten (siehe Allgemeinverfügung). Darüber hinaus müssen unter anderem folgende Einrichtungen geschlossen werden: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Cafés, Theater, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Tierparks, Spielplätze, Spielhallen und -banken, Betriebe des Prostitutionsgewerbes, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ebenfalls untersagt. Als „ähnliche Einrichtungen“, die ebenfalls schließen müssen, gelten unter anderem Saunen, Sonnenstudios, kosmetische Fußpflege-, Körperpflege und Kosmetiksalons sowie Physio- und Massagepraxen. Ausnahme sind medizinisch gebotene Behandlungen. Dafür ist eine ärztliche Verordnung vorzulegen. Weitere „ähnliche Einrichtungen“ sind in der Allgemeinverfügung aufgelistet.

 

Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie das Wahrnehmen von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen sind untersagt.

 

Sonstige Zusammenkünfte, insbesondere in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind selbstbestimmt auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
Wetteraussichten