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Coronavirus: Was ist Ausgangssperre?

21. 03. 2020

Vom Verhalten der Bevölkerung an diesem gerade angebrochenen Wochenende wird abhängen, ob Bund und Länder zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zum Mittel der Ausgangssperre greifen. Am Sonntagnachmittag, 22. März, will die Bundeskanzlerin sich mit den Länderchefs beraten. Erste Regionen haben die Ausgangsbeschränkungen bereits deutlich angezogen und die grundsätzlichen Forderungen nach einer Ausgangssperre werden stündlich lauter. Was bedeutet Ausgangssperre?

 

Gleich vorweg: Die Grundsicherung bleibt erhalten: Auch bei Verhängung einer Ausgangssperre kann man zur Arbeit gehen, Einkäufe tätigen und den Arzt aufsuchen.

 

Allerdings verbietet die Ausgangssperre das Verlassen der eigenen Wohnung und das Betreten öffentlicher Straßen, Plätze und Parks ohne ersichtlichen Grund. Versammlungen jeglicher Art sind nicht gestattet. Sport in Gruppen – auch unter freiem Himmel – ist nicht erlaubt.

 

Besuche beim Arzt, der Tankstelle oder der Bank bleiben möglich. Ebenfalls erlaubt sind die Fahrt zur Arbeit und zurück. Sportliche Aktivitäten im Freien allein sind möglich, auch das Gassigehen mit dem Hund in Wohnungsnähe. Außerdem sind Familienzusammenführungen und die Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger weiterhin erlaubt.

 

Dies ist Sachstand 21. März 2020, 6 Uhr.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus-Krise in Segeberg

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24638 Schmalensee

 

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