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Coronavirus: Sport, Jagd, Tourismus, Rettungsdienst und Wasser – es gibt viel zu bedenken in Zeiten der Pandemie

29. 03. 2020

Die derzeit geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zum Kontaktverbot werden noch bis mindestens zum 20. April anhalten. So die Aussagen aus der Bundespolitik vom 28. März. Unglaublich viele Bereiche sind von Maßnahmen betroffen, die eine rasche Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (Covid-19) verhindern sollen. Rettungsschirme werden aufgespannt, Sonderregelungen getroffen und Fragen beantwortet. Hier eine kleine Zusammenstellung aus Bereichen, die Schmalensees gesellschaftliches Leben betreffen.

 

Rettungsdienst muss auflockern

 

Die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH), die das DRK in der Wahrnehmung des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg abgelöst hat, hat am 27. März mitgeteilt, im Rahmen der für alle geltenden Schutzmaßnahmen an den verschiedenen Rettungswachen die Zahl der Rettungswagen zu reduzieren. Einzelne Fahrzeuge werden dort, wo sonst mehrere stationiert sind, ausgelagert. Dies geschieht zur Kontaktreduktion in den einzelnen Rettungswachen und somit ebenfalls zur Verlangsamung der Infektionsausbreitung.

 

Wichtig: Rettungswachen sind keine medizinischen Versorgungspunkte. Im Rahmen des Infektionsschutzes sind ist der Zugang derzeit für Betriebsfremde und sogar nicht diensthabende Mitarbeiter der RKiSH nicht gestattet.

 

Das medizinische Personal muss besonders vor eventueller Ansteckung geschützt werden. Um das zu verdeutlichen, hat die RKiSH eine Karte mit Hinweisen und Telefonnummern entworfen, die dieser Meldung als Anlage dient: „Info für Corona-Hilfesuchende“.

 

Schutz des Trinkwassers ist zu beachten

 

In vielen Bereichen steht das Leben tatsächlich still: Sporthallen und -heime werden nicht genutzt; die Gastronomie ruht, Zweckgebäude wie Dorfgemeinschafts- oder Feuerwehrgerätehäuser werden derzeit gemieden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hat am 25. März daran erinnert, den Trinkwasserschutz nicht zu vernachlässigen:

 

In geschlossenen Einrichtungen, die maximal noch im Notbetrieb genutzt werden, findet kein oder ein nur geringer Trinkwasserverbrauch statt. „Dadurch entsteht eine Stagnation des Trinkwassers, was zu einer Vermehrung von Legionellen und/oder anderen Mikroorganismen führen kann.“

 

Darum ist es notwendig, anhand anzulegender Spülpläne für Bewegung in den Leitungen des jeweils gesamten Objekts zu sorgen. Der Infektionsschutz des Kreises empfiehlt zwei Spülvorgänge pro Woche.

 

Sportvereine und -verbände erhalten Unterstützung

 

Die Bundesregierung hat sich im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Vovid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ auch mit dem Vereinsrecht beschäftigt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Covid-19-Krise Beschlussfassungen bis hin zur Besetzung von Führungsfunktionen (Bestellungszeitraum) beeinträchtigt, muss auch hier für Klarheit gesorgt werden. Das Gesetz sieht vor, vorübergehend Erleichterungen auch ohne entsprechende Satzungsregelungen zu schaffen, etwa was das Abhalten von Versammlungen ohne physische Präsenz oder die Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen betrifft. Vorstandsämter können über den Ablauf einer Wahlzeit besetzt bleiben, aber Abberufungen (z.B. wegen Verfehlung) bleiben möglich.

 

Das für den Sport zuständige Landesministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) hat am 27. März bekannt gemacht, dass es eine Soforthilfe für gemeinnützige Sportvereine und -verbände geben soll, denen Engpässe wegen wegbrechender Mitgliedsbeiträge, Kurse und sonstiger Einnahmen bei fortlaufenden Betriebskosten drohen.

 

Für den Bereich der gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein sind, wird ein Zuschuss in Höhe von 15 Euro je Mitglied als Einmalzahlung gewährt. Die Soforthilfe wird mittels eines Formulars „bei einer noch zu benennenden Stelle“ beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

 

Auf dem Internet-Portal der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de) finden Sportler, auch Pferdesportler, unter „häufig gestellte Fragen/Sport“ weitere Antworten.

 

Klarheit nun für die Pferdesportler

 

Wie das Hamburger Abendblatt mit seiner Norderstedter Ausgabe am 28. März berichtet, hat das Land „einheitliche Regeln für Pferdesportler“ herausgegeben. Damit sei für Klarheit gesorgt, wie Reiter (und Fahrer) während der Corona-Pandemie mit ihren Tieren umgehen sollen.

 

Demnach muss nicht einfach die tägliche Versorgung der Pferde und Ponys sichergestellt sein – auch die Bewegung, etwa durch Auslauf im Paddock, auf der Weide oder durch den Reiter, ist zu gewährleisten. „Ausritte allein oder zu zweit sind möglich. Dabei sollten Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregeln zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenausritte seien nicht erlaubt.

 

Im Reitstall gilt, dass sich so wenige Menschen wie möglich zur selben Zeit in einzelnen Bereichen aufhalten sollten. Stallgemeinschaften hätten Personen zu bestimmen, die zu bestimmten Zeiten bestimmte Aufgaben erledigt. „Haben gleich mehrere Personen vor, eine Stallgasse zu betreten, müssen sie sich abstimmen, dass sie die erforderlichen Abstände jederzeit einhalten.“ Reitunterricht ist bis auf Weiteres untersagt.

 

Und auch das Wettkampfgeschehen ist bereits von Ausfällen betroffen. Der Reiterbund Segeberg-Neumünster etwa hat die Kreismeisterschaften, das Kreisturnier, das vom 5. bis 7. Juni auf dem Landesturnierplatz in Bad Segeberg stattfinden sollte, bereits abgesagt. Auch die Frühjahrsvielseitigkeit des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein am Wochenende 4./5. April auf der Bad Segeberger Ihlheide ist betroffen.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jagd

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) hat am 26. März festgelegt: Die Einzeljagd ist weiter erlaubt, Gesellschaftsjagden sind untersagt.

 

Konkret erlaubt das MELUND sämtliche Formen der Einzeljagd, die Jagdhundeausbildung und notwendige Revierarbeiten. Untersagt sind Gesellschaftsjagden mit mehr als vier Jägerinnen und Jägern im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang sowie sonstige Zusammenkünfte von Jägerinnen und Jägern.

 

Bei allen Handlungen sei der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Ausgenommen sind Personen des eigenen Hausstands oder eine weitere Begleitperson. Die Fahrt ins Revier als Pächter, Eigenjagdbesitzer oder Jagderlaubnisscheininhaber ist keine Reise aus touristischem Anlass.

 

Die Einhaltung der behördlich bestätigten Abschusspläne ist zu gewährleisten; das Schwarzwild ist zur Prophylaxe zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter intensiv zu bejagen. Der Einsatz der Jagdausübungsberechtigten im Falle von Wildunfällen ist weiter unverzichtbar.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: RKiSH-Info Rettungswachen während Corona

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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