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Coronavirus: Wir machen uns locker – aber wie?

18. 05. 2020

Schon wieder ist heute ein magisches Datum erreicht, das Lockerungen in den Maßnahmen verspricht, die eine rasche Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verhindern sollten und sollen. Für manche kommen die Lockerungen nach langem Warten, andere erfahren bereits eine nächste Stufe. Und für den Außenstehenden kann die Fülle von Erlassen und Allgemeinverfügungen schon mal verwirrend sein.

 

Das ist auch der Grund, warum diese ehrenamtlich betreute Homepage nicht den Anspruch erhebt, ein offizielles Medium für amtliche Bekanntmachungen zu sein. Die Homepage www.gemeinde-schmalensee.de ist, was das angeht, „Trittbrettfahrer“, und greift Nachrichten auf, die längst in der Welt sind. Das gilt auch für die neueste Landesverordnung und die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg, die am 17. Mai veröffentlicht worden sind, ab heute gelten und weitere Lockerungen insbesondere in der Kinderbetreuung und Schulen sowie weiteren Einrichtungen betreffen. Unter www.segeberg.de sind umfangreiche Informationen rund um das Thema Covid-19 zu finden.

 

Grundsätzliche Corona-Regeln gelten laut Landesverordnung vom 18. Mai weiter

 

Ganz wichtig: Die grundlegenden Regeln in Sachen Abstand und Hygiene gelten weiter, auch wenn sich im öffentlichen Raum wieder mehr Möglichkeiten der Begegnung bieten:

  • Wann immer möglich ist der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen einzuhalten.

  • Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind weiterhin untersagt. Nach wie vor gilt die Regelung, dass sich ein Haushalt mit einem weiteren treffen darf.

  • Soweit das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung gefordert ist (in Geschäften, im ÖPNV), ist auf eine vollständige Bedeckung von Mund und Nase zu achten, damit eine Ausbreitung von Tröpfchen vermindert wird.

  • Auch die Husten- und Niesetikette (in die Ellenbeuge) ist weiter zu beachten).

  • Veranstaltungen mit Publikumsverkehr sind möglich. Sie sollten „Sitzungscharakter“ haben und sind unter Hygieneauflagen für bis zu 50 Teilnehmer erlaubt.

  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen Maßnahmen treffen, dass beim Warten vor Eingängen das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Handdesinfektion sind zu schaffen. Innenräume sind regelmäßig zu lüften. Aushänge sind zu fertigen, die Hygieneregeln beinhalten. Besucherströme sind durch „Einbahnstraßen“ so zu lenken, dass kein „Begegnungsverkehr“ auf engem Raum zustande kommt. Von Teilnehmern / Besuchern sind Kontaktdaten unter Wahrung des Datenschutzes festzuhalten, um mögliche Infektionsketten rasch ermitteln zu können.

 

Die neue Landesverordnung regelt folgende Bereiche (Auszug):

 

Gaststätten: Hygienekonzepte sind zu erstellen, Kontaktdaten der Gäste zu erheben, um eine Rückverfolgung im Falle einer Infektion zu ermöglichen, Buffets sind nicht möglich. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden. Um 22 Uhr ist zu schließen. – Der Gasthof Voß prüfte weiter, in welchem Umfang wann geöffnet werden könnte. Es wird um Geduld gebeten.

 

Sport: Grundsätzlich gilt: Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen/Sammelumkleiden sind zu schließen. Erlaubt ist unter den gültigen Voraussetzungen auch wieder kontaktarmer Sport im Innenbereich wie in Fitnessstudios. Dazu müssen Betreiber*innen ein Hygienekonzept entwickeln. Schwimmbäder bleiben geschlossen. – Der SV Schmalensee hat eine Abfrage unter den Spartenleitern gestartet, in welchem Umfang und ab wann eine Wiederaufnahme gewünscht wird. Das Hygienekonzept ist in der Erarbeitung.

 

Religionsgemeinschaften/Kirchen: Bei dortigen rituellen Veranstaltungen wie Gottesdiensten ist das Abstandsgebot durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Diese Regelung ersetzt die bisherige Quadratmeterregelung. – In der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bornhöved wurde am 17. Mai erstmals Gottesdienst gefeiert, noch begrenzt auf 25 Besucher. Mögliche Änderungen werden auf der Homepage der Kirchengemeinde bekannt gemacht.

 

Außerschulische Bildungseinrichtungen und Kinos: Nachdem bereits Museen, Bibliotheken und Musikschulen ihre Türen öffnen durften, können nun ab Montag, 18. Mai, auch Volkshochschulen und außerschulische Bildungsstätten ihr Programm beginnen. Kinos können maximal 50 Besucher*innen pro Kinosaal empfangen, wenn sie Hygienekonzepte erstellen und umsetzen. – Das Heimatmuseum Bornhöved ist bis auf Weiteres geschlossen, da die Abstandsregelung zur Herausforderung in der engen Kate wird und die „Museumswächter“ mehrheitlich der Risikogruppe angehören; Angebote der VHS Trappenkamp-Bornhöved sind auf deren Homepage nachzuschauen.

 

Weiterführende Links:

 

Erlass, Verordnung und weitere Informationen des Landes finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg finden Sie hier: https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2408_1.PDF?1589716095

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Wir machen uns locker – aber wie?

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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