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Coronavirus: Weiterbewilligungsantrag auf ALG II wieder erforderlich

06. 08. 2020

Per Mitteilung vom 29.07.2020 informiert das Jobcenter Kreis Segeberg:

 

Sonderregelung endet bald:

Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

 

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

 

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig

 

Kunden mussten zu Beginn der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, wurden bzw. werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

 

Jobcenter verschicken deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben mit Weiterbewilligungsanträgen an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II nach dem 30. August 2020 endet. Diese Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig und vollständig ausgefüllt in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch online übermittelt werden.

 

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September 2020 verlängert

 

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

 

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

 

 

 

Bild zur Meldung: Jobcenter Kreis Segeberg

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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