Umweltministerium startet Anhörung zum Abfallwirtschaftsplan für Klärschlamm

10. 09. 2020

Mitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 01.09.2020:

 

Die Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein soll neu geordnet werden. Das Kabinett hat heute dazu den Entwurf eines neuen Abfallwirtschaftsplans für Klärschlamm verabschiedet, der vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung erarbeitet worden ist. Der Planentwurf geht nun in die öffentliche Anhörung. Bis zum 20. Oktober 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Parallel werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Abfallwirtschaftsgesellschaften, Abwasserverbände, die Kommunalen Landesverbände sowie die einschlägigen Wirtschafts- und Umweltverbände zum Abfallwirtschaftsplan angehört.

 

Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wollen wir die Klärschlammentsorgung im Land neu aufstellen und den aktuellen Anforderungen anpassen. Zentrale Aufgabe ist es, im Entsorgungsprozess den wertvollen Rohstoff Phosphor zurückzugewinnen und dabei so umweltfreundlich wie möglich vorzugehen. Dabei wollen und müssen wir auch neue Wege gehen und auch die Kosten im Blick behalten“, sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt. „Der Rohstoff Phosphor ist wichtig für die Ernährungssicherheit. Die weltweiten Reserven reichen nur noch wenige Jahrzehnte und sind auf wenige Abbaugebiete konzentriert. Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan zeigt, wie wir effizient mit Ressourcen umgehen und gleichzeitig Wasser und Boden schützen können.“

 

Mit Blick auf die Neuordnung der Klärschlammentsorgung, die bis spätestens 2032 umgesetzt sein muss, müsse die derzeitige Verwertungsstruktur nahezu komplett umgestellt werden. So wird es notwendig sein, geeignete thermische Behandlungskapazitäten unter Berücksichtigung der Phosphorrückgewinnung aufzubauen. Für 2023/2024 werden bereits Monoverbrennungsanlagen in Kiel und Stapelfeld geplant, die rechnerisch den gesamten Klärschlamm im Land aufnehmen könnten. Da noch nicht feststeht, wann diese den Betrieb tatsächlich aufnehmen, könnte die Mitverbrennung in anderen dafür geeigneten Anlagen übergangsweise eine Option darstellen.

 

Insbesondere für die Vielzahl der kleinen Kläranlagen bietet es sich an, Kooperationen mit größeren Anlagen einzugehen, damit die Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms stärker zentralisiert und damit effizienter wird. Die zentralen Entsorgungsoptionen sind dabei die beiden geplanten Monoverbrennungsanlagen, für die bereits Genehmigungsanträge gestellt wurden. Diese könnten durch Klärschlammerzeuger in Anspruch genommen werden, sofern keine regionalen Verwertungskonzepte vorhanden sind. Die letzte Entscheidung über die Form der Entsorgung obliegt den Klärschlammerzeugern selbst“, sagte Goldschmidt.

 

Der Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan Klärschlamm richtet sich insbesondere an die Betreiber der Kläranlagen, die sich auf eine veränderte Entsorgungsstruktur einzustellen haben. Um die betroffenen Akteure bei der Neuordnung der Klärschlammentsorgung und damit bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans einzubinden, wurde am 9. März 2018 der Klärschlammbeirat unter Leitung von Staatssekretär Goldschmidt berufen. Der vorgelegte AWP Klärschlamm wurde unter Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse des Klärschlammbeirats aufgestellt und mit diesem vorabgestimmt.

 

Im Beirat sind neben dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auch der schleswig-holsteinische Bauernverband, die Landwirtschaftskammer und die kommunalen Landesverbände vertreten.

 

Hintergrund:

Mit Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Oktober 2017 wird eine Neuordnung der Klärschlammentsorgung vorgegeben, die die Rückgewinnung von Phosphor in den Mittelpunkt stellt und die bodenbezogene Verwertung deutlich einschränkt. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird nur noch für kleinere Kläranlagen möglich sein und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt.

 

Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 bei Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und damit einhergehend der Klärschlamm thermisch behandelt werden muss. Ab dem Jahr 2032 muss der größte Anteil der erzeugten Klärschlämme in Schleswig-Holstein verbrannt und der enthaltene Phosphor zuvor oder nach der Verbrennung zurückgewonnen werden.

 

 

 

Bild zur Meldung: Der echte Norden SH