Coronavirus: Kreis Segeberg verlangt jetzt automatische Absonderung/Quarantäne bei positiver Testung

20. 12. 2020

Der Kreis Segeberg hat im Rahmen seiner Maßnahmen zur Bekämpfung bzw. Eindämmung der Corona-Pandemie die Zügel angezogen. Laut neuer, ab Montag, 21. Dezember, geltender Allgemeinverfügung müssen sich alle, die ein positives Corona-Testergebnis erhalten (also offensichtlich infiziert sind), selbstständig in Quarantäne bzw. Absonderung begeben. Die Verfügung gilt bis zum 10. Januar 2021, kann aber verlängert werden. Bisher begeben sich die positiv getesteten Segeberger in der Regel erst nach Aufforderung durch den Infektionsdienst des Kreises in Quarantäne.

 

Mit der neuen Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Segeberg u.a. darauf, dass im Zeitraum 21. bis 23. Dezember in der Sporthalle der Schule am Burgfeld in Bad Segeberg ein Schnelltestzentrum betrieben wird, in dem eine private Initiative gegen Gebühr (35 Euro) einen vorweihnachtlichen Schnelltest ermöglichen will für jene, die vor dem Kontakt mit Verwandten auf Nummer sicher gehen wollen.

 

Weil in diesem Zusammenhang freilich positive Testungen erfolgen können, auf die der Infektionsschutz nicht zwingend automatischen Zugriff hat, erfolgte nun diese Anweisung. Der Kreis Segeberg steht dem Schnelltestverfahren, das auch in anderen Kreisen und Städten angeboten wird, skeptisch gegenüber, da die Möglichkeit fehlerhafter Testungen möglich sei und der Infektionsschutz, der zwangsläufig eingeschaltet werden muss, ohnehin an der Belastungsgrenze steht.

 

Aber der Kreis, vertreten durch den Landrat, will auch angesichts der Feiertage vorbeugen. Hier Auszüge einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2020:

 

„Unter Berücksichtigung der Antigen-Schnelltest-Testaktion in den Tagen vor Weihnachten in Bad Segeberg, der bevorstehenden Feiertage und der bereits hohen Arbeitsauslastung des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben wir diese Maßnahme zur Sicherstellung der Unterbrechung, Eindämmung beziehungsweise Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus‘ getroffen“, sagt Landrat Jan Peter Schröder.

 

Konkret heißt das: Alle Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich und ohne jeden Zwischenstopp und nicht mit dem ÖPNV zur Selbstisolation in ihr Haus oder ihre Wohnung zu begeben, die

  • ein positives Testergebnis erhalten haben, oder
  • ein positives Schnelltestergebnis erhalten haben, oder
  • Kontaktperson der Kategorie I (gem. Robert-Koch-Institut) sind, oder
  • denen vom Infektionsschutz entsprechendes mitgeteilt wurde.

 

Unverzüglich ist zudem Kontakt zum Infektionsschutz des Kreises Segeberg aufzunehmen. Aufgrund der hohen Auslastung der Telefonleitungen und wegen der Feiertage sollte vorzugsweise die Kontaktmöglichkeit per E-Mail an oder eines der Kontaktformular auf der Internetseite genutzt werden: www.segeberg.de/Corona-Formulare. Die Corona-Hotline ist unter 04551 951 9397 werktags von 8 bis 16 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Dem Infektionsschutz sind mitzuteilen: Vor- und Nachname; Geburtsdatum; telefonische Erreichbarkeit; Anschrift; Angabe zur Art des vorliegenden Tests; Krankheitssymptome; Tag des ersten Auftretens von Symptomen; Vor- und Nachnamen aller im selben Haushalt lebenden Personen.

 

In der Quarantäne / Absonderung / Selbstisolation ist Abstand zu anderen Haushaltsmitgliedern zu halten, nach Möglichkeit eine räumliche (und zeitliche) Trennung. Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, wenn das Teilen eines Raumes mit anderen unvermeidlich ist. Häufige Desinfektion, u.a. von Flächen ist ebenso geboten wie das Führen eines Tagebuchs zu Symptomen.

 

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier:

https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2726_1.PDF?1608284008

 

Achtung: Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden.

 

Informationen zum Schnelltestzentrum in Bad Segeberg sind im Internet unter www.safe-santa.de zu finden. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

 

 

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