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Coronavirus: Verschärfte Maßnahmen ab Gründonnerstag im Kreis Segeberg

31. 03. 2021

Leider ist das kein Aprilscherz: Die Infektionszahlen im Kreis Segeberg bleiben deutlich über dem Inzidenzwert von 100, und das an mehr als drei aufeinander folgenden Tagen. Deshalb hat Landrat Jan Peter Schröder, der Landesverordnung Schleswig-Holstein folgend, die sogenannte „Notbremse“ gezogen und am 29. März verschärfte Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung angeordnet, die ab Gründonnerstag, 1. April gelten.

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg gilt vorerst bis zum 11. April und ergänzt bereits bestehende Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. Wie immer ist alles auf www.segeberg.de detailliert nachzulesen. Hier die wichtigsten Punkte der Verschärfungen, die am 29. März bekannt gemacht wurden:

 

Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit). Dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.

 

In Kindertageseinrichtungen ist nur noch eine Notbetreuung möglich. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.

 

Weitere, nicht-betriebserlaubnispflichtige Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten werden.

 

Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung vorgehalten. Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann

Präsenzunterricht stattfinden; Prüfungen können in der Schule durchgeführt werden. Distanzunterricht ist auch für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden.

 

Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Dazu gehören: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

 

Andere Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen, vorbestellte Waren dürfen abgeholt werden (Click & Collect). Falls die Warenausgabe nicht außerhalb geschlossener Räume erfolgt, dürfen Kund*innen die Verkaufsräume nur einzeln betreten; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten. Die Betreiber*innen der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Flächen außerhalb der Geschäfte.

 

Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Corona-Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch-notwendige und pflegerisch-notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege.

 

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
      • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
      • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht

möglich.

  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen

möglich.

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Verschärfte Maßnahmen ab Gründonnerstag im Kreis Segeberg

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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