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Coronavirus: Das sind die Maßnahmen im Kreis Segeberg vom 19. bis zum 25. April

17. 04. 2021

Die Landesregierung hat am 14. April mit Blick auf die Inzidenzwerte in den Kreisen und kreisfreien Städten über das weitere Vorgehen in den Bereichen Schule und Kita sowie Einzelhandel entschieden. Es handelt sich um die im Wochenrhythmus festgelegten Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen – hier nun gültig für den Zeitraum 19. bis 25. April 2021. Zusammengefasst: Im Kreis Segeberg, dessen Inzidenz weiterhin knapp über 100 liegt (14. April), gilt weiter die „Notbremse“:

 

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt.

 

Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet.

 

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schließen.

 

Die Außengastronomie kann nicht öffnen.

 

Die Kitas, Krippen und Horte in diesen beiden Kreisen bieten nur Notbetreuung an.

Für die Schulen gilt:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung
  • Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
  • Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen

 

Weitere Regeln für Segeberg im Rahmen der „Notbremse“:

 

  • Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) – dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum;
  • Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege;
  • Sport ist nur wie folgt zulässig:
  • allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters;
  • Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich;
  • Bei Präsenzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengröße auf fünf Personen begrenzt;
  • Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.

 

Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 („Notbremse“) können Maßnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag (Mittwoch). Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter (der Kreise und Städte) und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung.

 

Die Erlasse im Internet unter https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Das sind die Maßnahmen im Kreis Segeberg vom 19. bis zum 25. April

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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