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Corona im Kreis Segeberg: Neue Impfstellen und verschärfte Quarantäne-Maßnahmen

23. 11. 2021

Die Corona-Lage ist angespannt. Die Zahl der Neuinfektionen, gemessen mit der sogenannten 7-Tage-Inzidenz liegt im Kreis Segeberg am 22. November bei 127,7. Etliche Veranstaltungen kommen nun wieder auf den Prüfstand. Unterdessen gelten seit dem 22. November landesweit neue Corona-Regeln. Der Kreis Segeberg hat sich zu den neuen Impfstellen geäußert und verschärft die Maßnahmen für Menschen in Quarantäne.

 

Stationäre Impfstellen

 

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 17.11.2021:

 

Im Kreis Segeberg wird es zwei stationäre Impfstellen mit jeweils zwei bis drei Impflinien geben:

 

  • Im Alten Bahnhof in Bad Segeberg (Gieschenhagen 2b), dort, wo sich bisher eine Corona-Teststation befand;
  • In einem bislang leerstehenden Ladengeschäft im Norderstedter Herold-Center im Obergeschoss in der Nähe des dortigen Eiscafés (Berliner Allee 34-44).

 

(Laut Presseberichten vom 22. und 23. November nehmen beide Impfstellen ab Montag, 29. November, den Impfbetrieb auf. Geimpft wird ausschließlich nach Terminvergabe. Diese ist ab Donnerstag, 25. November, 10 Uhr, über die Seite www.impfen-sh.de möglich. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Nummer 0800/4556550 anrufen. Zunächst gilt das Angebot nur für Menschen über 60, ab dem 2. Dezember, 10 Uhr, können auch alle anderen Termine vereinbaren.)

 

(Weiterhin sind Mobile Impfteams unterwegs, bei denen ein Impfen ohne Termin möglich ist. Orte, Termine und Zeiten gibt es ebenfalls auf www.impfen-sh.de.)

 

Verschärfte Maßnahmen für Infizierte und Kontaktpersonen in Quarantäne

 

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 22.11.2021:

 

Infektionsschutz verschärft Maßnahmen für Infizierte  und Kontaktpersonen in Quarantäne

 

Das Land führt am heutigen Montag, 22. November, strengere Regeln zur  Eindämmung der Pandemie ein. Auch auf Kreisebene gelten ab heute  verschärftere Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen, da der 7-Tage Inzidenzwert in der vergangenen Woche seit langer Zeit erstmals wieder über  100 pro 100.000 Einwohner*innen lag und weiter liegt. Ab dem heutigen 22. November gilt Folgendes:

 

  • 14 Tage Isolation für PCR-Positive. Ein früheres Freitesten für Geimpfte ist  nicht mehr möglich.
  • Für infizierte Personen, die in vulnerablen Bereichen leben oder arbeiten,  ist vor einer Entlassung (in der Regel am zwölften Tag) ein PCR-Test erforderlich.  Andere infizierte Personen werden ohne Entisolationstest aus der Isolation  entlassen.
  • 14 Tage Quarantäne für nicht geimpfte/nicht genesene enge  Kontaktpersonen. Es wird kein früheres Freitesten mehr möglich sein. 
  • Für Kontaktpersonen in vulnerablen Bereichen ist vor einer Entlassung (in  der Regel am zwölften Tag) ebenfalls ein PCR-Test erforderlich. Andere  Kontaktpersonen werden ohne Entisolationstest aus der Isolation entlassen.
  • Wie bisher gilt eine Quarantäne für symptomatische, geimpfte  Kontaktpersonen bis zum Nachweis eines negativen PCR-Tests, also bis zum Nachweis, dass nicht Corona die Symptome verursacht.

 

„Die Isolation oder Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt beendet, nicht  selbständig durch die betroffene Person oder einen anderen Arzt/eine Ärztin“,  sagt Dr. Christian Herzmann vom Infektionsschutz des Kreises. Sich ohne  behördliche Aufhebung der Absonderung aus dem Haus zu begeben, sei eine  Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werde.

 

Die Corona-Regeln in Schleswig-Holstein seit 22. November

 

Das Land hat am zurückliegenden Wochenende eine neue Landesverordnung herausgegeben, die u.a. diese Corona-Regeln enthält:

 

Schule: Im Unterricht ist seit 22. November wieder Maske zu tragen. Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt 2G.

 

Kita: Ab 24. November dürfen diese von externen Personen nur noch betreten werden, wenn sie mindestens getestet sind. Beim Bringen und Abholen der Kinder gibt es Ausnahmen.

 

Beruf: Bei beruflichen Veranstaltungen gilt ab 24. November laut Bundesrecht 3G.

 

Personennahverkehr: An Haltestellen ist Maske zu tragen. Laut Bundesrecht gilt ab 24. November im ÖPNV 3G.

 

Friseure: Salons bleiben für Getestete offen, sie müssen Maske tragen. Das gilt auch für medizinische oder andere pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Bei sogenannten Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt 2G.

 

Freizeit: In Theatern, Kinos, Museen und Fitnessstudios sowie Discos gilt 2G; Ausnahmen sind Archive und Bibliotheken.

 

Außenveranstaltungen: Weihnachtsmärkte u.ä. mit mehr als 1000 Besuchern bedürfen eines Hygienekonzepts und einer Risikobewertung. Ist Gedränge zu erwarten, wird 2G empfohlen bzw. kann behördlich angeordnet werden.

 

Gastronomie: In der Gastronomie gilt 2G innen. Bei geschlossenen Veranstaltungen beruflicher Art gilt 3G. Übrigens: Wer sich draußen bewirten lässt, darf zum Bezahlen oder zur Nutzung einer Toilette auch mit 3G – und unter Maske – die Gaststätte betreten.

 

Privat: Private Zusammenkünfte sind für vollständig Geimpfte und Genesene (2G) in unbegrenzter Zahl möglich; bei nicht Immunisierten ab 14 gilt eine Obergrenze von zehn in geschlossenen Räumen.

 

Sport: Beim Sport gilt im Innenbereich 2G, auch für die Übungsleiterinnen und Trainer. Der SV Schmalensee hat sein Hygienekonzept bereits angepasst und auf seiner Homepage www.svschmalensee.de bereitgestellt.

Beim Profisport gilt 3G. Und es gibt eine Ausnahme für 3G, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist – etwa die Notwendigkeit, Pferde zu bewegen.

 

Beherbergung: Hier entscheidet der Zweck – beruflich bedingte Beherbergung kann unter 3G erfolgen, jede andere unter 2G.

 

Tourismus: Touristischer Reiseverkehr erfolgt unter 2G.

 

Einzelhandel: Unverändert, es gilt Maskenpflicht. Diese kann auch lokal für Fußgängerzonen und andere Bereiche angeordnet werden, wo die Behörden größere Menschenmengen beobachten bzw. erwarten.

 

Pflegeeinrichtungen: Hier gelten weiter schärfste Maßnahmen. Auch Geimpfte und Genesene müssen als Besucher einen negativen Corona-Test vorzeigen können.

 

Bild zur Meldung: Corona im Kreis Segeberg: Neue Impfstellen und verschärfte Quarantäne-Maßnahmen

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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