Teilen auf Facebook   Teilen auf X   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus: Auflagen für Schulkinder aufgrund des Ferienbeginns

23. 12. 2021

Die Pandemie macht auch vor den Kindern nicht halt. Einerseits können auch sie sich mit dem Coronavirus infizieren, andererseits sind sie durchaus Überträger. Und sie sind in ihrem Klassenverband stets zu mehreren unterwegs. Deshalb gibt es seit Monaten die regelmäßigen Corona-Tests in den Schulen – die allerdings mit dem heutigen Ferienbeginn wegfallen.

 

Zwei Institutionen haben darauf am 22. Dezember mit offiziellen Mitteilungen reagiert, die einerseits die Nutzung des ÖPNV und andererseits den Gottesdienstbesuchs betreffen.

 

Mitteilung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Plön-Segeberg:

 

Neue Landesverordnungen betreffen auch Gottesdienste

 

Kinder ab Grundschulalter brauchen für den Gottesdienstbesuch ein aktuellen negativen Testnachweis

 

Laut Verordnung des Landes Schleswig-Holstein gelten für 3G- bzw. 2G-Gottesdienste während der Weihnachtsfeiertage auch für Kinder ab der Grundschule besondere Regeln. Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler müssen während der Ferienzeit negative Testergebnisse vorlegen, wenn für den Gottesdienst die 3G -Regel oder für kirchliche Veranstaltungen die 2G-Regel gilt. Ein Test darf nicht älter als 72-Stunden sein. Alternativ dazu haben Eltern die Möglichkeit, schriftlich und verbindlich zu bestätigen, dass ihr Kind im häuslichen Umfeld in den vergangenen 72 Stunden vor einem Gottesdienstbesuch getestet wurde. Hierfür ist u.a. der Seite www.kirche-ps.de ein Formular zu finden, das hierfür genutzt werden kann.

 

Mitteilung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) im Auszug:

 

3G-Regeln gelten in den Ferien auch für Schüler*innen

 

Im HVV gilt weiterhin die G3-Regel: Die Nutzung der Busse und Bahnen ist nur Geimpften, Genesenen und Getesteten erlaubt. Die Kontrollen zeigen, dass mehr als 96 Prozent der Fahrgäste die 3G-Regeln erfüllen.

 

Aufgrund der regelmäßigen Tests in den Schulen sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich von der Nachweispflicht befreit, diese Ausnahme gilt aber gemäß Infektionsschutzgesetz nicht in den Schulferien.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Auflagen für Schulkinder aufgrund des Ferienbeginns

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
Wetteraussichten