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Corona: Was beim positiven Test zu tun ist

19. 06. 2022

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 16.06.2022:

 

Corona: Der Test ist positiv – was gilt jetzt  eigentlich für mich?

 

Der Hals kratzt, die Nase läuft und ein Selbsttest, professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ist positiv? Die Vorgaben, was  nun zu tun ist, haben sich in den vergangenen gut zwei Jahren Corona-Pandemie immer wieder geändert. Was aktuell gilt, hat der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hier zusammengefasst:

 

Ich habe (leichte) Symptome einer Erkältung und einen negativen  Selbsttest. Wie soll ich mich verhalten?

Bei leichten Symptomen kann ein Test auf das SARS-CoV-2-Virus ein wichtiger  Beitrag zur Begrenzung der Virus-Verbreitung sein. Ohne Test lassen sich eine  Corona-Infektion und eine normale Erkältung nicht sicher voneinander  unterscheiden. Ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion mit dem  Coronavirus zu keinem Zeitpunkt aus. Wenn zum Beispiel in der frühen Phase  einer Infektion eine niedrige Viruslast vorliegt, kann das Testergebnis negativ  sein, obwohl jemand infiziert ist.

 

Deshalb ist es ratsam, sich auch bei leichten Erkältungssymptomen in eine  freiwillige Quarantäne zu begeben und Kontakte zu anderen Menschen so gut es  geht zu vermeiden. Ein korrekt durchgeführter Selbst- oder Antigen-Schnelltest  ist ratsam. Bei Symptomen ist der Weg zur Ärztin oder zum Arzt (nach  telefonischer Anmeldung) im Zweifel die richtige Entscheidung.

 

Das Ergebnis meines Selbsttests ist positiv oder ich wurde beispielsweise in einer Teststation positiv auf das Coronavirus getestet. Was habe ich zu tun?

Ist das Testergebnis Ihres Selbsttests positiv oder wurden Sie in einer  Teststation positiv auf das Coronavirus getestet, haben Sie sich umgehend in  häusliche Isolation zu begeben und dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, das  Testergebnis unverzüglich durch einen PCR-Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einer Ärztin/einem Arzt bestätigen zu lassen. Fällt der Test  positiv aus, müssen Sie sich fünf Tage isolieren (siehe auch nächste Frage).

 

Wie lange dauert meine Isolation und kann ich diese vorzeitig beenden? Nachweislich infizierte Personen müssen sich unabhängig vom Auftreten von  Symptomen für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die Isolationsdauer  wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Tests. Der Tag, an  dem der Abstrich vorgenommen wurde (egal mit welcher Test-Art), ist also der  erste Tag. Die Absonderung endet automatisch nach fünf Tagen. Sie dürfen die  Wohnung also ab Tag sechs wieder verlassen. Eine gesonderte Verfügung des  Infektionsschutzes gibt es nicht und auch ein abschließender Test ist nicht  notwendig, wird jedoch empfohlen. Eine Möglichkeit zur Verkürzung der  Absonderung („Freitestung“) besteht nicht

 

Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders  vulnerablen Personen. Hierzu zählen Einrichtungen des Gesundheitswesens,  Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der  Eingliederungshilfe. Sie dürfen ihre Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf  Tagen in der betroffenen Einrichtung nur dann wiederaufnehmen, wenn sie der  Einrichtungsleitung ein negatives Antigen-Testresultat, ein negatives PCR Testresultat oder ein positives PCR-Testresultat mit einem Ct-Wert über 30  vorlegen. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Isolation gemacht werden.  Zudem müssen Beschäftigte dieser Einrichtungen 48 Stunden symptomfrei sein,  bevor sie wieder arbeiten dürfen. Das berufliche Tätigkeitsverbot endet jedoch  spätestens am zehnten Tag nach dem ersten positiven Test.

 

Wie verhalte ich mich richtig in der Isolation?

Wenn Sie ein positives Testergebnis haben, begeben Sie sich unverzüglich und  auf direktem Weg in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch  mit Auffrischimpfung) und genesene Personen. Ein direkter Weg bedeutet die  Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, nicht aber die Nutzung des ÖPNV.

 

Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen  Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben,  können Sie sich dort alleine aufhalten.

 

Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt.  Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch zum Essen. Tragen  Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder dürfen  keinen Besuch empfangen.

 

Hygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden.  Geschirr und Wäsche sollten ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder  Dritten geteilt werden, ohne diese zuvor gewaschen zu haben. Oberflächen, mit  denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit  Haushaltsreiniger oder Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden.

 

Auf regelmäßiges Hände waschen achten, insbesondere vor und nach der  Zubereitung von Speisen, vorm Essen und nach dem Toilettengang.

 

Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie  telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem hausärztlichen  Notdienst (116 117) auf.

 

Muss ich mich als Covid-19-Infizierte*r beim Infektionsschutz des  Kreises melden?

Nein, eine Meldeverpflichtung besteht nicht. Generell gilt, dass Covid-19- Infizierte eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Infektionsschutz kontaktiert werden. Der Infektionsschutz erhält Meldungen zu infizierten Personen über die etablierten  Meldewege nach Infektionsschutzgesetz durch Ärzt*innen, Labore und  Einrichtungsleitungen.

 

Muss ich mich bei einer Ärztin oder einem Arzt melden, wenn ich Kontakt  zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte?

Nein. Ärztinnen und Ärzte sind Ansprechpersonen, wenn Krankheitssymptome  auftreten und dazu Fragen oder Hilfebedarf besteht. Sie sollten in der Regel nicht  von gesunden Personen kontaktiert werden, damit sie Zeit haben, sich um  Kranke kümmern zu können.

 

Was ist bei einem positiven Corona-Test im Urlaub zu beachten?

Wenn Sie im Urlaub in Schleswig-Holstein positiv auf SARS-CoV-2 getestet  werden (egal ob Selbsttest, Antigentest oder PCR-Test), müssen Sie sich  unverzüglich auf direktem Weg in Ihre Häuslichkeit begeben und sich dort  absondern. Als Häuslichkeit zählt während des Urlaubs auch die  Ferienwohnung/das Ferienhaus oder das Hotel. Ein positiver Selbsttest oder  Antigentest muss unverzüglich durch einen PCR-Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt/einer Ärztin bestätigt werden. Bis dahin  sollte Ihnen durch das Hotel beziehungsweise durch Ihren Vermieter die  Möglichkeit gegeben werden, in Ihrer Unterkunft zu bleiben.

 

Bei einer Absonderung in einem Hotel sind zusätzlich die Hygienepläne der Hotels  zu beachten. Wie eine Absonderung vor Ort umgesetzt werden kann, muss mit  dem Hotel beziehungsweise dem/der Vermieter*in im Einzelfall geklärt werden,  gegebenenfalls kann der Infektionsschutz hinzugezogen werden. Eine pauschale  Regelung für alle gibt es nicht.

 

Sind Sie als Mieter*in mit einem eigenen Fahrzeug vor Ort, haben Sie die  Möglichkeit, mit diesem nach Hause zu fahren, um sich dort in häusliche  Absonderung zu begeben. Öffentliche Personenverkehrsmittel (Bus, Bahn, Fähre,  Flugzeug) dürfen nicht für die Heimreise genutzt werden.

 

Wenn die Absonderung länger dauert als der Urlaub, fallen weitere  Beherbergungskosten an, die von den Urlauber*innen selbst getragen werden  müssen.

 

Für den Urlaub außerhalb Deutschlands oder in anderen Bundesländern gelten  die Regelungen des jeweiligen Urlaubslandes.

 

Kann ich mich auch anstecken, wenn ich vollständig gegen das  Coronavirus geimpft bin und eine Auffrischimpfung erhalten habe?

Ja, auch vollständig Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten  haben, können das Virus aufnehmen und vorübergehend Virusträger*in sein. Die  Impfung reduziert das Risiko einer Infektion und auch einer  Infektionsübertragung, schließt diese aber nicht vollständig aus. Die Impfung  bietet allerdings einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung. Geimpfte  entwickeln also in der Regel keine schweren Krankheitssymptome, können das  Virus aber aufnehmen und nach Infektion für eine bestimmte Zeit weitergeben.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Corona gibt es auch auf der  Internetseite des Kreises: www.segeberg.de/Lebenslagen/Coronavirus/

 

 

 

Bild zur Meldung: Corona: Was beim positiven Test zu tun ist

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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