Vor 135 Jahren: Ordnung im Bierglas – Der Eichstrich kommt
Die Wirte in der Provinz Schleswig-Holstein werden über die Landräte an daran erinnert, dass sie nur noch bis zum 1. Januar 1884 Zeit haben, ihre Biergläser eichen zu lassen – im Segeberger Kreis- und Wochenblatt noch „Aichen“ genannt.
Bisher schenken die mit Konzession ausgestatteten Wirte das Bier nach Gusto aus. Für die neue preußische Provinz ist das freilich nicht akzeptabel. Bierpreis und -menge müssen vergleichbar sein, und so wird das Eichen angeordnet – wofür die Wirte selbst zu sorgen haben.
Bis heute kennen wir die Maße durch stetes Rückfragen des Personals im Gasthof Voß, wenn jemand ein „großes Bier“ bestellt: „0,3 oder 0,4?“
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