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Coronavirus: Kreis Segeberg setzt Kontaktsperre um

Schmalensee, den 24. 03. 2020

Die von der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer angesichts der Corona-Krise vereinbarten Maßnahmen sehen eine sogenannte Kontaktsperre vor. Am Abend des 23. März hat der Kreis Segeberg seine Allgemeinverfügung angepasst, nachdem tagsüber auch die Landesregierung von Schleswig-Holstein die Einschränkungen für die Bevölkerung präzisiert hatte. Präzisiert hat der Kreis Segeberg seine entsprechende Mitteilung mit der Aussage „private Zusammenkünfte nun gänzlich untersagt“.

 

Die neuen Festlegungen im Überblick:

 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

 

Sitzungen von Gremien grundsätzlich erlaubt, aber

 

Sitzungen von staatlichen und kommunalen Gremien (Sitzungen der Stadt- und Gemeindevertretungen, des Kreistags sowie der Amtsausschüsse und der Verbandsversammlungen kommunaler Zweckverbände) sind unter Beachtung der Hygienehinweise des Robert-Koch-Institutes gestattet. Allerdings sind sie auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Für diese Sitzungen gelten keine räumlichen Zutrittsbeschränkungen, sodass sie bei Bedarf auch unter anderem in Sporthallen, Räumen in Schulen sowie in Gaststätten durchgeführt werden können. Speisen oder Getränke dürfen nicht serviert werden.

 

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

 

Keine Feiern – auch nicht zu Hause

 

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen. Die Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

 

Nicht zum Friseur oder zur Massage

 

Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Massagesalons oder Kosmetikstudios müssen schließen. Ausnahmen gibt es für medizinische Anwendungen.

 

Strafen drohen bei Missachtung

 

Nach Infektionsschutzgesetz sind Verstöße gegen die Allgemeinverfügung, Quarantäneanordnungen und Veranstaltungsverbote Straftaten, die von der Polizei verfolgt und an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Im Falle einer Verurteilung können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. „Ich bitte daher nochmals alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises, sich in Ihrem eigenen Interesse, aber vor allem auch im Interesse der Vorerkrankten und Älteren, an die Regelungen zu halten – egal ob jung oder alt“, so Landrat Jan Peter Schröder.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Kreis Segeberg setzt Kontaktsperre um

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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