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Coronavirus: Verschärftes Betretungsverbot in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

02. 04. 2020

Alarmierende Meldungen zu Infektionswellen in einzelnen Pflegeeinrichtungen in Deutschland, u.a. in Tornesch im Kreis Pinneberg, haben das Land Schleswig-Holstein dazu veranlasst, das Betretungsverbot in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am 31. März 2020 zu verschärfen. Der Kreis Segeberg hat dies im Rahmen einer neuen Allgemeinverfügung zu Covid-19 umgesetzt, am 1. April 2020 aber auch Ausnahmen zugelassen.

 

Zum Schutz von Kranken und Alten (und selbstverständlich des medizinischen und pflegenden Personals) hat Schleswig-Holstein das Betretungsverbot in entsprechende Einrichtungen am 31. März verschärft. Demnach ist das Betreten für Unternehmens fremde generell untersagt.

 

Ausnahmen galten bereits für Personen, die für die weitere pflegerische, therapeutische oder medizinische Versorgung zwingend erforderlich sind; für Personen, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich ist, zum Beispiel Handwerker oder Lieferanten.

 

Ausnahmen bei Geburten und Kindern unter 14 Jahre

 

Im Einzelfall sieht die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg Ausnahmen unter Einhaltung strenger Auflagen bereits vor. Am 1. April wurden explizit Ausnahmen für Begleitpersonen bei Geburten und für Eltern von Kindern unter 14 Jahren ausgesprochen.

 

Dennoch rät der Kreis Segeberg sowohl Eltern als auch Lebenspartner von Gebärenden, ob ihre Anwesenheit zwingend notwendig sei oder ob in der jetzigen Situation aus Rücksicht auf das Personal sowie andere Mütter und Neugeborene auf eine Begleitung verzichtet werden kann.

 

Das Betretungsverbot für Personen, die Kontakt zu Corona-Infizierten hatten oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, gilt weiter. Werdende Mütter, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, müssen dies der Klinik vorab mitteilen, damit Vorsichtsmaßnahmen für Mitarbeiter und Hebammen getroffen werden können.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus-Krise in Segeberg

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

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Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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