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Coronavirus: Verschärfte Regeln im Kreis Segeberg ab 27. Oktober – vorerst für 7 Tage

27. 10. 2020

Zuletzt war es nur noch eine Frage der Zeit, jetzt ist es Gewissheit: Der Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis Segeberg hat am zurückliegenden Wochenende die Grenze von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Inzidenz) überschritten. Das veranlasst den Kreis Segeberg, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Diese gelten zunächst für eine Woche, so eine Mitteilung vom 26. Oktober 2020.

 

Die angeordneten Maßnahmen sind in einer neuen Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg (Datum 26.10.2020) festgehalten. Hier die maßgeblichen Punkte:

 

In öffentlichen Bereichen, in denen Menschen länger und/oder dichter zusammenkommen, z.B. belebte Fußgängerzonen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, sind davon ausgenommen.

 

Sperrstunde: Gastronomiebetriebe müssen von 23 bis 6 Uhr des Folgetages geschlossen sein. Gäste müssen diese bis 23 Uhr verlassen haben.

 

An Veranstaltungen im öffentlichen Raum (auch in Räumen von Gastronomiebetrieben), bei denen es keine festen Sitzplätze gibt und bei denen der Teilnehmerkreis nicht wechselt, dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Das gilt für innen und außen. Beispiele sind Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen sowie jegliche Art privater Feiern.

 

Auf Märkten und vergleichbaren Veranstaltungen mit wechselnden Teilnehmern im öffentlichen Raum dürfen sich draußen maximal 500 Personen gleichzeitig aufhalten, in geschlossenen Räumen maximal 250. Das gilt auch für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, bei denen die Teilnehmer*innen feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen (Sitzungscharakter) – etwa Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, (Auto-)Kino

 

An Veranstaltungen im privaten Wohnraum und auf dem dazugehörigen Grundstück dürfen maximal 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.

 

Sport darf innerhalb und außerhalb von Sportanlagen betrieben werden, wenn die Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume nicht überschritten wird. In Abhängigkeit vom Hygienekonzept dürfen bis zu 250 Personen innerhalb und 500 Personen außerhalb geschlossener Räume zuschauen, wenn ausreichend Sitzplätze mit Abstand vorhanden sind. Stehplatzangebote müssen mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt werden. Zudem gilt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Zuschauer ständig und für aktive

Mannschaftssportler in Pausen.

 

Landrat Jan Peter Schröder mahnt jetzt zu Rücksicht, Umsicht, Einsicht: „Wir haben selbst in der Hand, wie es weitergeht.“

 

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Verschärfte Regeln im Kreis Segeberg ab 27. Oktober – vorerst für 7 Tage

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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