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Coronavirus: Kreis Segeberg verschärft die Maßnahmen

29. 10. 2020

Die Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer hat am 28. Oktober den „Lockdown-Light“ für den Monat November beschlossen, der einschränkende Maßnahmen für das öffentliche Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab 2. November vorsieht.

 

Unabhängig davon hat der Kreis Segeberg am 28. Oktober seine Maßnahmen im Rahmen einer ab 29. Oktober für zunächst sieben Tage geltenden Allgemeinverfügung noch einmal verschärft. Grund ist das Überschreiten der sogenannten Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner) auf über 50.

 

Ab heute, 29. Oktober 2020, gilt im Kreis Segeberg u.a. und verkürzt:

 

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) in öffentlichen Bereichen, in denen sich Menschen länger und dichter begegnen (u.a. Fußgängerzonen / Innenstädte in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt). Dies gilt für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre. Ausnahmen sind medizinisch begründet.

 

Maskenpflicht auch in Schulen, Förderzentren etc., und zwar bereits ab der 1. Klasse auch innerhalb der Unterrichtsräume.

 

Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr. Gäste müssen die Gaststätten und Lokale bis 23 Uhr verlassen haben.

 

Kein Alkoholverkauf von 23 bis 6 Uhr – weder in der Gastronomie, noch an Tankstellen, Kiosken oder in Supermärkten.

 

Kontaktbeschränkung auf maximal 10 Personen im öffentlichen Raum; auch bei Veranstaltungen im privaten Wohnraum und auf dem dazugehörigen Grundstück.

 

Auf Veranstaltungen mit Marktcharakter mit wechselndem Teilnehmerkreis dürfen sich, sofern entsprechende Hygienekonzepte vorliegen, maximal 100 Personen aufhalten, egal ob drinnen oder draußen.

 

Sofern im Sport Mindestabstände nicht eingehalten werden können, darf innerhalb und außerhalb der Sportanlagen die Teilnehmerzahl maximal 10 Personen betragen. Abhängig vom Hygienekonzept dürfen maximal bis zu 100 Personen drinnen wie draußen zuschauen, wenn ausreichend Sitzplätze mit Abstand vorhanden sind. Stehplätze müssen mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt werden. Es gilt die Maskenpflicht – für Zuschauer ständig, für aktive Sportler in den Pausen.

 

Mehr auf www.segeberg.de

 

Ab Montag, 2. November, gilt die neue Landesverordnung; die Allgemeinverfügung des Kreises ist dieser nachgeordnet.

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Kreis Segeberg verschärft die Maßnahmen

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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