Geflügelpest: Weiter Aufstallungspflicht – Achtung bei Auffinden von toten Wildvögeln

27. 02. 2021

Aus gegebenem Anlass haben der Kreis Segeberg (25.2.) und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND; 26.2.) auf die weiterhin geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Geflügelpest hingewiesen.

 

Kreis Segeberg

 

Beim Kreisveterinäramt gibt es derzeit gehäuft Nachfragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallungspflicht. Zur Aufklärung: Nach wie vor gilt in ganz Schleswig-Holstein per Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), dass alle Kreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügung die Aufstallung sämtlichen Freilandgeflügels umsetzen müssen. Dadurch soll eine Weiterverbreitung des Virus auf Nutztierbestände verhindert werden.

 

Aufgrund eines Anfang November 2020 in einem kleinen Hausgeflügelbestand in Heidmühlen festgestellten Geflügelpest-Ausbruchs hatte der Kreis Segeberg, auch in Kenntnis des landesweiten Geflügelpestgeschehens, damals das Aufstallen von Geflügel für den gesamten Kreis Segeberg angeordnet. Nur einen Tag später kam der Erlass vom MELUND.

 

Im Kreis Segeberg gab es von Anfang November 2020 bis zum 1. Januar 2021 insgesamt 15 Nachweise von Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln. Das Wildvogel-Monitoring läuft unverändert weiter, seit dem 2. Januar jedoch ohne positiven Nachweis im Kreisgebiet. Allerdings wird nach wie vor in den umliegenden Kreisen sowie in gesamt Norddeutschland bei tot aufgefundenen Wildvögeln regelmäßig das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Die letzten Nachweise erfolgten am 23. Februar in Hamburg.

 

„Aufgrund des unverändert in der Wildvogelpopulation grassierenden Geflügelpestgeschehens schätzt das Friedrich-Löffler-Institut den Eintrag in die Hausgeflügelbestände noch immer als hoch ein“, sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. „Aus hiesiger Sicht gibt es für den Kreis Segeberg daher keine Gründe, von dieser Risikoeinschätzung abzuweichen. Unabhängig davon sind wir natürlich auch noch an den Erlass des MELUND gebunden.“

 

Mit Blick auf die Erfahrungen aus dem Geflügelpestgeschehen 2016/2017 rechnet Overhoff erst mit Beginn des Frühlings, also im März/April, mit einer Beendigung der Aufstellungspflicht. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Aufhebung könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genannt werden.

 

Land Schleswig-Holstein (MELUND)

 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals Geflügelpest des Subtyps H5N4 in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Der Subtyp wurde bei einem Schwan und einer Möwe aus Heiligenhafen, Kreis Ostholstein, festgestellt. Darüber hinaus wurden seit dem Jahreswechsel bei 70 weiteren Wildvögeln aus den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie in der Hansestadt Lübeck das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

 

Nachdem die Zahlen zu Beginn des Jahres langsam sanken, ist nun wieder ein Anstieg zu erkennen. Umweltminister Jan Philip Albrecht warnt: „Der Kampf gegen die Geflügelpest braucht einen langen Atem. Dass bislang nur wenige Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verzeichnen sind, haben wir insbesondere der Vorsicht und Gewissenhaftigkeit der Halterinnen und Halter zu verdanken. Jetzt geht es darum, weiter durchzuhalten und die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten.“

 

[…] Nach den letzten Nachweisen bewertet das FLI das Risiko einer Virusausbreitung der Wildvogelpopulation und das eines Eintrags in Hausgeflügelhaltungen aktuell weiterhin als hoch.

 

Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

 

[…] www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest: Weiter Aufstallungspflicht – Achtung bei Auffinden von toten Wildvögeln