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Geflügelpest: Neue Fälle im Kreis Segeberg – Aufstallpflicht besteht weiter

06. 03. 2021

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 05.03.2021:

 

Geflügelpest: Erneut Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen – Kreisveterinär mahnt zur Einhaltung der Aufstallungspflicht

 

Die Geflügelpest-Situation im Kreis Segeberg hat sich wieder verschärft: Während das Ausbruchsgeschehen hier seit dem 2. Januar zum Erliegen gekommen war, gibt es in dieser Woche bereits acht durch das Landeslabor in Neumünster bestätigte Fälle des Subtyps H5 bei Wildvögeln. Zu den tot aufgefundenen Tieren gehören sechs Höckerschwäne, eine Wildente sowie eine Wildgans. Die Fundorte waren am Großen Segeberger See, am Nehmser See sowie am Seekamper See. Auch in Lübeck und den Kreisen Stormarn, Plön und Ostholstein haben diese Befunde in den vergangenen 14 Tagen deutlich zugenommen.

 

„Damit müssen wir die Situation neu bewerten“, sagt Leitender Kreis-Veterinär Markus Overhoff. Er appelliert eindringlich an alle Nutztiergeflügelhalter*innen, die geltende Aufstallungspflicht einzuhalten und alle möglichen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels konsequent umzusetzen.

 

Grundsätzlich gelten für alle Personen, die Geflügel halten, dieselben tierseuchenrechtlichen Maßnahmen – gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby)-Haltungen handelt. „Geflügelpest lässt sich sehr leicht über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht beispielsweise aus, um damit das Virus weiter zu tragen“, sagt Overhoff. Deshalb müssten die bewährten Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhalter*innen beachtet werden: So sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und Schuhe/Stiefel) getragen werden. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Die Hände sollten vor Betreten der Ställe gewaschen und desinfiziert werden. Betriebsfremde Personen haben  grundsätzlich keinen Zugang zu Ställen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss unverzüglich an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

 

Grund für die jetzt vermehrt auftretenden Fälle bei Wildvögeln ist laut FriedrichLöffler-Institut der einsetzende Vogelzug von Südwest nach Nordost. „Wenn dieser im Frühjahr vorüber ist, müsste sich die Situation bei uns wieder entspannen“, sagt Overhoff. Aber bis dahin müsse alles getan werden, um einen Eintrag des Virus in die Nutztiergeflügelhaltungen zu verhindern.

 

Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, so Overhoff. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

 

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans, Schwan oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen melden. Das KreisVeterinäramt ist telefonisch zu erreichen unter 04551 / 951 9334 sowie per Mail an . Darüber hinaus besteht an den Wochenenden die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel über die Rettungsleitstelle (Telefon 112) zu informieren.

 

 

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest: Neue Fälle im Kreis Segeberg – Aufstallpflicht besteht weiter

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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