Coronavirus: Kreis Segeberg verlängert Maskenpflicht an besonderen Orten bis zum 28. März

07. 03. 2021

In der Ministerpräsidentenkonferenz der Bundeskanzlerin am 3. März wurde der Lockdown als Covid-19-Bekämpfungsmaßnahme bis zum 28. März verlängert. Im Nachgang hat der Kreis Segeberg am 5. März seine Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls bis zum 28. März verlängert.

 

Demnach ist weiter an bestimmten Orten wie Bahnhöfen und in benannten Innenstadtbereichen (Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht).

 

Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen zur Corona-Lage hält der Kreis Segeberg auf seiner Homepage www.segeberg.de bereit.

 

Wer sich über die für den Kreis Segeberg gültige Inzidenz informieren möchte, wird unter http://corona.rki.de auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) fündig.

 

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