Geflügelpest: Aufstallpflicht für alle Bestände im Kreis Segeberg ab 13. Januar

13. 01. 2022

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 12.01.2022:

 

„Da Fälle verendeter Wildvögel mit positivem Nachweis der Geflügelpest in diesem Monat in ganz Schleswig-Holstein sprunghaft zunehmen, ist es in Anbetracht dieser Lage notwendig, die Aufstallung von Geflügel für den  gesamten Kreis Segeberg anzuordnen und Ausstellungen von Geflügel zu  untersagen“, so Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Per  Allgemeinverfügung hat der Kreis Segeberg daher am heutigen Mittwoch (12.  Januar) die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Im gesamten Kreis gilt ab  dem morgigen Donnerstag, 13. Januar, unter anderem eine Aufstallpflicht, was  bedeutet, dass Geflügel nicht mehr ins Freie darf. Es müssten nun alle  Anstrengungen unternommen werden, um einen Eintrag in Nutztier- oder  Hobbyzuchten zu verhindern, sagt Overhoff. Bis auf den Kreis Segeberg und den  Kreis Stormarn wurde bereits in ganz Schleswig-Holstein aufgestallt. Nun zieht  Segeberg nach.

 

Nach Nachweisen in Norderstedt im vergangenen Jahr breitet sich das Geschehen  weiter aus. In Kaltenkirchen, Neversdorf und Boostedt sind in den vergangenen  Tagen verendete Wildvögel gefunden und positiv getestet worden. Insgesamt  wurden seit Herbst 2021 im Kreis Segeberg 15 tote Wildvögel entdeckt, darunter  Graugänse, Weißwangengänse, Uhus, Tauben, Enten und Schwäne. Für die  vergangenen drei Wochen liegen bis heute vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) übersandte Geflügelpestnachweise für rund 380 Wildvögel im gesamten  Bundesland vor. 

 

Grundsätzlich gelten für alle Personen, die Geflügel halten, dieselben  tierseuchenrechtlichen Maßnahmen – gleichgültig, ob es sich um gewerbliche  oder private (Hobby)-Haltungen handelt. „Geflügelpest lässt sich sehr leicht über  Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen  reicht beispielsweise aus, um damit das Virus weiter zu tragen“, sagt Overhoff.  Deshalb sind die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,  Natur und Digitalisierung mit Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 festgelegten vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen von allen  Geflügelhalter*innen zu beachten: So sollte beim Betreten der eigenen Ställe  Schutzkleidung getragen werden, zum Beispiel ein stalleigener Overall und  Schuhe/Stiefel. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel  getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Die Hände sollten vor Betreten  der Ställe gewaschen und desinfiziert werden. Betriebsfremde Personen haben  grundsätzlich keinen Zugang zu Ställen. Das Auftreten von vermehrten  Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

 

Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. Das gilt  auch für Wildvögel. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende  nur schwer zu ertragen ist“, sagt Overhoff. „Aber das Einzige, was man in diesem  Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich  sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es  für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

 

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen  verendeten Wasser- oder Wildvogel finden, sollte diesen melden. Das Kreis Veterinäramt ist telefonisch zu erreichen unter 04551 / 951 9334 sowie per E Mail an . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Telefon  112) zu informieren.

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises mit allen Maßnahmen und Vorgaben ist dieser Meldung als PDF zum Download beigefügt.

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest: Aufstallpflicht für alle Bestände im Kreis Segeberg ab 13. Januar