Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg sucht Verstärkung

Schmalensee, den 21. 05. 2022

Mitteilung des Kreises Segeberg vom 19.05.2022:

 

Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen

 

Der Kreis Segeberg sucht selbstständige Berufsbetreuer*innen. Generell gilt: Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit  oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder  teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das  Betreuungsgericht eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann ein*e  Angehöriger sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst  ist. Der/die Betreuer*in wird auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde  bestellt. 

 

Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen  Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von  pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder  gegenüber Behörden.

 

Derzeit sind im Kreis Segeberg für rund 3.800 Menschen Betreuungen  eingerichtet. Etwa die Hälfte von ihnen wird von Berufsbetreuer*innen  unterstützt. „Wir benötigen weitere Betreuer*innen, um den Bedarf decken zu  können“, sagt Betreuungsbehördenleiterin Katja Lohmeier. Sie weist in diesem  Zusammenhang darauf hin, dass das Berufsbild „Berufsbetreuer*in“ mit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform 2023 zum Januar des nächsten Jahres  aufgewertet werden wird. „Allerdings sind dann auch bestimmte Qualifikationen  verpflichtend vorgeschrieben, um bei uns in der Betreuungsbehörde  registriert/zugelassen zu werden.“ Der Gesetzgeber wolle damit eine bessere und  gleichwertige Qualität in der rechtlichen Betreuung sicherstellen. So solle gewährleistet werden, dass die zu betreuenden Menschen die bestmögliche Hilfe  erhalten und deren Wunsch und Wille im Mittelpunkt stehen.

 

Für eine professionelle Betreuung benötigen Interessenten ab 2023 rechtliche,  psychiatrisch-psychologische und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Diese  können nebenberuflich in Fortbildungskursen oder kompakt in einem Studium an  einer anerkannten Hochschule erworben werden. Nach erfolgreichem Abschluss

werden die Berufsbetreuer*innen bei der Betreuungsbehörde ihres Wohnorts  registriert. Ihre Qualifikation gilt dann bundesweit.

 

Berufsbetreuer*in ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes  oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den  vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich  Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich tätig waren, sind in den Jahren  seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen,  schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und  Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte  und Kaufleute.

 

„Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne  selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die  Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen  möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E Mail zugeben“, sagt Katja Lohmeier. 

 

Kontakt: Betreuungsbehörde Kreis Segeberg, Telefon 04551 951-8750 oder E Mail betreuungsbehoerde@segeberg.de.

 

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