1400

 

 

1422

Graf Adolf VIII. von Holstein erlässt das Bedegesetz. Demnach sind die freien Einwohner Holsteins nicht verpflichtet, dem Landesherrn eine Steuer (Bede) zu geben, es sei denn für die Aussteuer einer Fürstentochter, die so genannte Fräuleinsteuer, oder wenn die Grafen eine Hauptschlacht verlören. Als herkömmlicher Satz der Bede liegt bei 8 Schilling je Hufe. Zum Vergleich: eine Tonne (100 Kilo) Roggen kostet damals 6 Schilling.

 

1433

 

Das Lübecker Zehntregister fasst die Gesamtheit der dem Lübecker Bischof zustehenden Zehntleistungen zusammen. Es ist ein fortgeschriebenes und fortzuschreibendes Dokument, eine Momentaufnahme. 1433 sind die zehntpflichtigen Dörfer des Kirchspiels Bornhöved aufgeführt. Darunter Smalenzee, Stokzee, Dampstorpe, Tensuelde, Terbeke und Gunnebeke. Aber auch Stolpe, Karlubbe, Daldorpe, Reyneswurden (Rendswühren), Wanekendorpe (Wankendorf) u.a. mit Belouw und Prodole (Perdöl) sowie Cordestorpe (Kührsdorf) sind in der Parochie Bornehouede aufgeführt.

 

1444

 

Das Heberegister des Klosters Segeberg führt sämtliche dem Kloster zugehörige Dörfer auf. Darunter aus dem Kirchspiel Bornhöved das Dorf Gönnebek sowie das bereits wüst gefallene und später in Vergessenheit geratene Zastorp (Sasdorf), das zwischen Bornhöved und Perdoel gelegen haben soll.

Für Gönnebek besteht ein Kaufrecht für die Familie des dänischen Königs.

 

1459

 

Mit dem Grafen Adolf VIII. stirbt der letzte Schauenburger. Dieser hatte 1450 seinen Neffen Christian aus dem Hause Oldenburg, der bereits 1448 dänischer König geworden war, zu seinem Nachfolger vorgeschlagen.

 

1470, 1473, 1474, 1479

ist belegt, dass Jürgen Krummendiek zu Heiligenstädten Amtmann von Segeberg ist.

 

1474

 

Das Herzogtum Holstein wird aus den Grafschaften Holstein und Stormarn sowie Wagrien und Dithmarschen gebildet.

 

1480

 

Das Kirchspiel Pronstorf scheidet aus dem Amt Segeberg. Anlass für eine Betrachtung des Amtes. Es besteht im 15. Jahrhundert auf jeden Fall noch aus den Kirchspielen Segeberg, Leezen, Bramstedt, Bornhöved und Kaltenkirchen. Diese bilden in späteren Jahrhunderten die Kirchspielvogteien des Amtes Segeberg, allerdings wird das Kloster Segeberg in diesen Zeiten auch bedeutende Besitzungen in den Kirchspielen erwerben und diese der landesherrlichen Verwaltung entziehen und sie vom Amt Segeberg trennen.

 

1490

 

Im Zuge einer Landesteilung kommt das Amt Segeberg an die königliche Linie des Oldenburger Hauses.