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Coronavirus: Die Maskenpflicht kommt am 29. April

Schmalensee, den 26. 04. 2020

Vielfach sind sie schon im öffentlichen Raum zu sehen und viel wird über die berichtet: Masken, die sich angesichts der weltweiten Corona-Pandemie immer mehr Menschen vor Mund und Nase heften. Gleichsam sind die Maske oder besser, die ab Mittwoch, 29. April 2020 geltende Maskenpflicht umstritten.

Natürlich soll an dieser Stelle keine Wertung vorgenommen werden. Aber ein wenig Erklärung ist immer gut, wenngleich Radio und Fernsehen, Tagespresse und Internet voll mit Informationen zum Thema sind.

Erster und wichtigster Punkt: Wir müssen nicht ab Mittwoch mit Maske durch Wohnung, Haus und Garten gehen und schon gar nicht abends ins Bett. Das Gebot, eine Maske zu tragen, gilt in besonderen Bereichen des öffentlichen Lebens: Beim Betreten von Geschäften, in Bussen, Bahnen und Taxis sowie auf Fährschiffen. Auf Wochenmärkten übrigens nicht.

Zur Hygienefrage hat die Bundeskanzlerin im Fernsehen schon einiges gesagt (Mikrowelle aber besser nicht) – das soll hier nicht überboten werden.

Autofahren: Da darf man eigentlich nicht verhüllt sein als Fahrer. Und es gibt eigentlich auch keinen Grund, eine Maske im Auto zu tragen – Anhalter mitnehmen ist eh‘ derzeit wider den Zeitgeist.

Nicht vergessen: Tragen soll man die Maske nicht, um sich zu schützen, sondern andere, indem die eigene Übertragung von Tröpfchen aus Mund, Rachen und Nase zurückgehalten wird.

Ausgenommen von der Tragepflicht sind alle Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Menschen, die das aufgrund einer nachweislichen Beeinträchtigung nicht können.

In der Schule soll überall dort Maske getragen werden, wo die Schülerinnen und Schüler (und Lehrer) den Abstand nicht wahren können. Aber auch darüber hinaus können Kinder eine Mund-Nase-Abdeckung tragen.

Denn „Maske“ ist ja weitläufig definiert. Das kann die professionelle medizinische Maske (FFP) sein – sofern man sie hat –, die aber medizinischem und pflegendem Personal vorbehalten sein sollte. Schals und Tücher und anderweitige „Stoffzuschnitte“ sind ebenfalls erlaubt. Viele Menschen nähen fleißig Masken und sorgen so womöglich für den einen oder anderen neuen Style – wie unser Gummibärchen-Man, der diesen Beitrag ziert. Allerdings wären die Fledermäuse vom Schlafanzugoberteil auch ein tolles Maskenmotiv gewesen!.

Für Bilder danken wir Ute Mühlenberg und Steffi Grzybowski

 

 

Bild zur Meldung: Maskenpflicht beflügelt Gummibärenbande

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Maskenpflicht (26. 04. 2020)

 
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