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Coronavirus: Lockerungen besonnen vorbereiten

04. 05. 2020

Der heutige 4. Mai ist in Zeiten der Corona-Krise ein Eckdatum, denn es sind Lockerungen ausgesprochen worden, was die einschränkenden Maßnahmen betrifft, die man zur Eindämmung einer raschen Ausbreitung des neuartigen Virus getroffen hatte. Aber nicht alle Lockerungen lassen sich mit einem Fingerschnipp in die Tat umsetzen. Geduld und Besonnenheit sind gefordert.

 

Das liegt unter anderem daran, dass manche dieser Lockerungen recht überraschend kam. Und das berühmte „Timing“ sprach zuletzt auch nicht gerade für jene, die eine Zurücknahme von Einschränkungen umzusetzen haben: Auf den 30. März, an dem die Landesregierung die Lockerungen bekannt gab, folgte ein langes Wochenende mit dem 1. Mai.

 

So war es zwar eine tolle Nachricht, dass ab heute, 4. Mai, alle Spielplätze wieder geöffnet sein können – jedoch unter der Auflage, dass für diese ein Hygienekonzept vorhanden ist. Das wird nun erst erarbeitet, u.a. unter Zuhilfenahme der Expertise unserer Amtsverwaltung. Sobald dieses fertiggestellt ist, kann das Absperrband entfernt werden – das Konzept veröffentlichen wir hier auf der Gemeinde-Homepage.

 

Was den Sport angeht, so dürfen seit heute kontaktarme Sportarten im Freien ausgeübt werden. Das sind Sportarten, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist, etwa beim Paddeln, Reiten, Tennis und Golf. Auch hier muss die Hygiene beachtet werden: Auf den Sportanlagen bleiben Sanitäreinrichtungen vorerst zu; Geräte müssen selbst mitgebracht werden, dürfen nicht untereinander weitergereicht werden. Das Hygienekonzept des Golfclubs Wensin z.B. sieht laut Segeberger Zeitung vom 4. Mai 2020 vor, dass nicht einmal die Lochfahnen angefasst werden dürfen, da sie nicht nach jeder Berührung desinfiziert würden. Die Kanuten des Bimöhler SV dürfen wieder auf die Osterau – aber nur im Einer, nicht im Zweier.

 

Gottesdienste dürfen wieder gefeiert werden. Die Freude darüber fiel seitens der Kirchen verhalten aus, denn auch hier sind Auflagen zu beachten. Während ein Hygienekonzept möglicherweise rasch erstellt sein könnte, könnten die geforderten Abstände bzw. Personenobergrenzen zwischen Gottesdienstbesuchern dafür sorgen, dass manche Kirche weiter geschlossen bleiben muss. Daran wird noch gearbeitet.

 

Was Museen angeht, so bedarf es auch hier eines Hygienekonzepts und der Einhaltung der Abstandsregeln. In diesem Fall gilt: Die Besucherzahl ist auf eine Person je 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungsfläche begrenzt.

 

Einzig die Friseure, die seit heute wieder den Betrieb aufnehmen dürfen, hatte eine gute Woche Zeit, sich auf die Wiederöffnung vorzubereiten – ein Konzept zu erarbeiten, Hygienartikel und Schutzausstattungen zu beschaffen und Terminvereinbarungen anzuschieben.

 

Für alle Lockerungen gilt: Hygiene- und Abstandsregeln müssen beachtet werden.

 

Was außerdem ab heute möglich ist in Schleswig-Holstein: An Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden; Außenanlagen von botanischen Gärten und Pflanzenparks dürfen geöffnet werden; Sportboothäfen sind wieder an Nord- und Ostsee geöffnet; Campingplätze dürfen wieder von den Dauercampern genutzt werden; Zweitwohnungen dürfen durch deren Besitzer sowie Ehe- und Lebenspartner und Kinder wieder genutzt werden.

 

 

Bild zur Meldung: Die Spielplätze in Schmalensee dürfen freigegeben werden

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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