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Katastrophenschutz: Land stattet Kreise und kreisfreie Städte mit Notstromaggregaten aus

04. 12. 2020

Mitteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 25.11.2020:

 

Im Laufe dieser Woche (48. KW, Anm.) erhalten die Kreise und Kreisfreien Städte je zwei leistungsfähige Notstromaggregate. Damit wird für den Fall eines langanhaltenden flächendeckenden Stromausfalls Vorsorge getroffen.

 

„Ohne Strom funktioniert heute fast nichts mehr. Deswegen haben nahezu alle lebenswichtigen Grundversorger heute Notstromaggregate. Die laufen allerdings mit Diesel. Und der kommt aus Tankstellen, die für ihre Pumpen Strom brauchen. Mit unseren Notstromaggregaten können die Kreise und Kreisfreien Städten je zwei Tankstellen im Falle eines Stromausfalls am Laufen halten“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack dazu in Kiel.

 

Dadurch werde die durchgehende Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der im Krisen- und Katastrophenfall erforderlichen Behörden und Einrichtungen des Landes sichergestellt. Die Versorgung mit Strom bilde die Grundlage für die Funktionsfähigkeit anderer Infrastrukturdienstleistungen, wie beispielsweise Informations- und Telekommunikationstechnologien, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung oder das Notfall- und Rettungswesen.

 

Nicht zuletzt die größeren Stromausfälle der vergangenen Jahre in den Bereichen Flensburg und Lübeck hätten gezeigt, wie zentral die Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit Treibstoff für die Arbeit der Einsatzkräfte und die Bereitstellung von Versorgungsgütern aus Sicht des Bevölkerungsschutzes sei. Daher finanziere das Innenministerium den Kreisen und kreisfreien Städten in diesem Fall auf freiwilliger Basis die Anschaffung der Notstromaggregate und den Einbau entsprechender Einspeisemöglichkeiten. 1.65 Millionen Euro habe der Haushaltsgesetzgeber dafür zur Verfügung gestellt.

 

Über die Auswahl und Festlegung geeigneter Tankstellen für die Schwerpunktversorgung im Ereignisfall entscheiden die Kreise und Kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Dies gilt auch für die Entscheidung darüber, wer die Aggregate im Alltag nutzen kann. „Dafür kommen Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und zum Teil auch Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes in Frage. Denn ebenso wie die durch das Land zur Verfügung gestellten Katastrophenschutzfahrzeuge dürfen und sollen die Geräte selbstverständlich auch in der täglichen Gefahrenabwehr genutzt werden“, betonte die Ministerin.

 

Bild zur Meldung: Katastrophenschutz Symbol

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