Morgen, 15. Oktober: Gemeindevertretung berät zur Windenergie
Zwei „heiße Eisen“ hält die Tagesordnung der morgigen Sitzung der Gemeindevertretung vor. Schon jetzt können Interessierte in die Unterlagen schauen, mit denen sich die Kommunalpolitik befasst.
Der Link zur Seite des Amtes Bornhöved, und dort zum Eintrag für die Sitzung der Schmalenseer Gemeindevertretung, ist dieser:
https://www.amt-bornhoeved.de/allris/to010.asp?SILFDNR=2855#content
Eisen 1 – Windenergie nördlich Stockseer Straße:
Wie schon berichtet und auch in einer Hauswurfsendung dargelegt, mit der zur Sitzung eingeladen wurde und die dieser Meldung als PDF zum Download beigefügt ist, wurde die Gemeindevertretung mittels Antrag gebeten, den Weg freizumachen für den Bau von Windkraftanlagen nördlich der Stockseer Straße (K57).
Entgegen dem, was in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. September vorgestellt wurde, hat die beantragende Windkraft Schmalensee-Belau-Stocksee GmbH den Umfang ihrer Absichten reduziert – und damit auf erste Äußerungen aus der Versammlung reagiert.
Zusammengefasst: Die GmbH möchte in einem Gebiet an der Gemeindegrenze zu Stocksee sowohl auf Stockseer als auch auf Schmalenseer Seite Windkraftanlagen bauen. Die Gemeinde Stocksee steht dem positiv gegenüber. Da es sich nicht um ein von der Landesplanung vorgesehenes Areal handelt, kann die Gemeinde zustimmen oder ablehnen.
Der neue Entwurf einer Standortplanung sieht zwar weiterhin vier Anlagen vor, aber nun so angeordnet, das die Abstände zum Dorf vergrößert wurden auf 1500 Meter plus. Das Plangebiet für eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend neu geschnitten.
Für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter eine harte Nuss, auch angesichts der in der Wurfsendung geschilderten Dinge, die es abzuwägen gilt…
Eisen 2 – Neubaugebiet Schmiedeberg, Wärmeplanung:
Wie der Vorlage zur Sitzung zu entnehmen ist, empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, von einem Kalten Nahwärmenetz im Neubaugebiet Schmiedeberg Abstand zu nehmen. Dafür gibt es verschiedene Gründe – der wichtigste ist die Wirtschaftlichkeit. Laut Gutachten, das im Netz zu finden ist, ist diese nicht in dem Maß gegeben, wie gehofft.
Der Vorschlag lautet, den Beschluss zur Verwirklichung des Kalten Nahwärmenetzes aufzuheben – und somit auch die schon beschlossene Nahwärmeversorgungssatzung – und es den zukünftigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu überlassen, wie sie ihre Häuser beheizen. Einschränkung: Fossile Heizungen bzw. Wärmequellen sind nicht mehr erlaubt – es läuft also wohl auf die eigene Wärmepumpe mit Stromversorgung möglichst vom eigenen Dach hinaus (platt gesagt).
Bild zur Meldung: Veränderter möglicher Planungsraum nördlich K57












