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Coronavirus: Kreis Segeberg verschärft Bestimmungen bei Positiv-Testung

16. 03. 2021

Am 13. März hat der Kreis Segeberg seine Anordnungen für alle, denen ein positives Corona-Testergebnis angezeigt wird, denen des Landes Schleswig-Holstein angepasst. Die Bestimmungen gelten vorerst bis zum 3. Mai. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.

 

Die Mitteilung des Kreises Segeberg vom 13.03.2021:

 

Ab sofort gilt: Positives PCR-, Schnell- oder Selbsttestergebnis bedeutet sofortige selbstständige Absonderung/Quarantäne

 

In ganz Schleswig-Holstein gelten ab sofort auch verbindliche Vorgaben bei positiven Corona-Selbsttest-Ergebnissen. Der Kreis Segeberg hat die Vorschriften in seiner „Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit“ am gestrigen Sonnabend entsprechend angepasst. Aktuelle Rechtsgrundlage ist ein Erlass des Landes vom 12.03.2021. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

 

Das gilt im Einzelnen:

 

Positiver PCR-Test:

  • Die positiv getestete Person muss sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Infektionsschutz des Kreises etwas anderes anordnet.
  • Die Person muss sich unverzüglich beim Fachdienst Infektionsschutz des Kreises Segeberg melden, am besten schriftlich an oder über das Onlineformular für positiv getestete Personen auf der Internetseite des Kreises.

 

Positiver Antigen-Schnelltest:

  • Die positiv getestete Person muss sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Infektionsschutz des Kreises etwas anderes anordnet.
  • Die Person muss sich unverzüglich beim Fachdienst Infektionsschutz des Kreises Segeberg melden, am besten schriftlich an oder über das Onlineformular für positiv getestete Personen auf der Internetseite des Kreises.
  • Das Testergebnis muss unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in einem Testzentrum oder beim Hausarzt/der Hausärztin bestätigt werden. Dazu darf die Häuslichkeit einmalig verlassen werden – dies aber nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Zwischenstopps jeglicher Art sind verboten.

 

Positiver Selbsttest:

  • Die positiv getestete Person muss sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben.
  • Das Testergebnis muss unverzüglich durch einen Antigenschnelltest (PoC-Test) in einer Teststation bestätigt werden. Dazu darf die Häuslichkeit einmalig verlassen werden – dies aber nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und

Rückweg. Zwischenstopps jeglicher Art sind verboten.

  • Ist auch dieses Testergebnis positiv, muss es unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (PCR-Test) in der Teststation bestätigt werden. Bietet die Teststation die Entnahme eines PCR-Tests nicht an, ist nach telefonischer Voranmeldung unverzüglich ein Hausarzt zur Durchführung eines PCR-Tests aufzusuchen. Dies ebenfalls nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Zwischenstopps jeglicher Art sind auch hier verboten.
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Die Anordnung zur Absonderung/Quarantäne gilt solange, bis sie vom Fachdienst Infektionsschutz wieder aufgehoben wird, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Eine Verlängerung kann aber im Einzelfall möglich sein. Die Absonderung/Quarantäneendet ebenfalls, wenn die als Bestätigung dienenden PCR-Tests bzw. Antigen-Schnelltests negativ ausfallen.

 

Allen positiv getesteten Personen sowie den engen Kontaktpersonen ist es verboten, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Ausgenommen ist Arbeiten aus dem Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen möglich ist. Alle positiv Getesteten sowie deren enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten:

  • Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen/anderen Personen.
  • Ein Abstand von mindestens 1,50 bis 2 Meter zu allen Personen ist einzuhalten.
  • Besuche aller Art sind untersagt. Ausgenommen sind Besuche aus sozialethischen Gründen, wie dem Besuch bei einem Sterbenden. Die Ausnahme gilt nicht für Personen mit akuten Atemwegserkrankungen. Diese Besuche sind zuvor mit meinem Fachdienst Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz abzustimmen; ist diese Abstimmung aus faktischen Gründen nicht möglich, ist die Abstimmung unverzüglich nachzuholen.
  • Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen.
  • Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes, wenn es unvermeidlich ist, dass Sie den Raum mit Dritten teilen müssen. Der Mund-Nase-Schutz ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden, zu wechseln.
  • Die Regeln gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im selben Haushalt befinden (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
  • Führen eines Tagebuchs bezüglich der Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Zweimal am Tag muss die Körpertemperatur gemessen werden.
  • Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist sofort der Fachdienst Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz zu informieren.

 

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 13. März bis zunächst einschließlich Montag, 3. Mai. Eine Verlängerung ist möglich.

 

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier:

https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2884_1.PDF?1615712624

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Kreis Segeberg verschärft Bestimmungen bei Positiv-Testung

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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