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Silvester: Wieder Böllerverbotszone an der Badestelle in Schmalensee

29. 12. 2021

Wer hätte das vor genau einem Jahr gedacht? Da vermeldete die Gemeinde-Homepage vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie etwas für Schmalensee Einmaliges: Die Badestelle am See war zur Böllerverbotszone erklärt worden. Tja, das war's mit einmalig: Am 28. Dezember dieses Jahres hat der Kreis Segeberg erneut eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die genau das wiederholt, was vor zwölf Monaten ausgesprochen war. Corona hat uns weiter im Griff.

 

Mehrere Plätze im Amt Bornhöved benannt

 

In der Segeberger Allgemeinverfügung werden für das Amt Bornhöved Plätze definiert, an denen nach Einschätzung durch das Ordnungsamt bezüglich des (möglichen) vermehrten Personenaufkommens verboten ist, Feuerwerkskörper zu zünden. In Schmalensee sind dies die Bereiche „Seeweg / Badestelle“ – also der vom Dorf aus erreichbare Uferbereich des Schmalensee.

 

Weitere Plätze im Umkreis, an denen Feuerwerk gänzlich verboten ist, sind in Bornhöved der Berliner Platz / Am Alten Markt, Seeweg / Badestelle, Schulstraße / Feldstraße und alle öffentlichen Flächen um den Mühlenteich. In Trappenkamp sind es die Bereiche Am Markt, Iserstraße / ZOB. Außerdem wurden Plätze benannt in Tarbek (Dörpplatz), Tensfeld (Am hohen Stein), Damsdorf (Dörphus), Gönnebek (Dörpplatz), Stocksee (Am Dorfplatz, Seestraße / Badestelle).

 

In diesen Bereichen dürfen Feuerwerkskörper im Sinne des §3 Abs.1 Nr.4 Sprengstoffgesetz nicht verwendet werden. (Es gilt zwar ein generelles Böllerverkaufsverbot, Restbestände oder aus Dänemark eingeführte Produkte aber können verballert werden.)

 

Weiterhin gilt in den Bereichen die Abstandsregel von 1,50 Meter zwischen Angehörigen unterschiedlicher Haushalte (die man eigentlich grundsätzlich einhalten sollte) und Maskenpflicht. Der Kreis Segeberg nennt Zuwiderhandlungen „bußgeldbewehrt“.

 

Die Allgemeinverfügung gilt vom 31. Dezember 2021, 16 Uhr, bis zum 1. Januar, 10 Uhr.

 

Und was gilt noch? Auszug aus der Landesverordnung

 

Wer den Jahreswechsel in privater Runde feiern will, muss wissen, dass sich maximal zehn Personen treffen können – sofern alle geimpft sind. Ist eine ungeimpfte Person dabei, reduziert sich dies auf den Haushalt dieser Person plus zwei weitere. (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.)

 

Das Anstoßen mit den Nachbarn war 2020 nicht erlaubt, dieses Jahr ist das anders. Es wird aber empfohlen, das draußen zu tun und dabei eine Maske zu tragen. In Innenräumen sind andernfalls die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

 

Achtung bei Restaurantbesuchen: Für diese gilt 2G (geimpft oder genesen). Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit negativer Testbescheinigung. Da aber schon Ferien sind, sollte darauf geschaut werden, dass für die Kids ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 72 Stunden ist! Der letzte Schultest reicht da nicht mehr aus.

 

Bild zur Meldung: Kein Böllern am Schmalensee an Silvester 2021

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail:

 

 

 

 

 

 
 
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