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Vor 150 Jahren: Erste Sitzung des Segeberger Kreistags

Schmalensee, den 25. 02. 2019

Am 24. und 25. Februar 1869, vor 150 Jahren, kam die Bildung des Kreises Segeberg durch Konstituierung des Segeberger Kreistags zu ihrem Abschluss. Bereits am 22. September 1867 war der Landkreis in der neuen Preußischen Provinz Schleswig-Holstein gebildet worden.

 

Der Kreistag war kein vom Volk gewähltes Organ wie heute. Seine Mitglieder waren, in der Regel aufgrund ihrer Funktion, etwa als Amtsvorsteher, als Kreistagsabgeordnete bestellt. Das die erste Sitzung des Kreistags verhältnismäßig spät zustande kam, mag darin einen Grund haben. Einen anderen vielleicht auch in einer gewissen Unsicherheit darüber, was denn durch den Kreistag zu beschließen sei.

 

So berichtet das Segeberger Wochenblatt am 27. Februar 1869 aus der Sitzung, dass man „vor der Hand von der Entwerfung eines eigenen Kreissatuts abzusehen“ gedenke – es wurde also erwartet, dass „von oben“ noch eine Satzung erlassen werde.

 

Und so traf man „vorbehaltlich der Genehmigung der Königlichen Regierung in den Fällen, wo solche erforderlich“, nur die notwendigsten Beschlüsse.

 

Etwa den, dass alle Mitglieder aus der Kreiskasse 2 Taler an Diäten (Sitzungsgeld) erhalten sollten. Außerdem eine Fuhrvergütung von 22,5 Groschen pro Meile. Somit waren also auch die Fahrkosten geregelt.

 

Auch wie diese Kreiskasse zu befüllen war, wurde beschlossen: Durch 1/24 des Klassen- und Einkommenssteueraufkommens, jedoch ohne die untersten Steuerstufen heranzuziehen.

 

Auf Kreisebene waren im Preußischen Staat verschiedene Kommissionen zu bilden, etwa die (Militär-)Ersatzkommission. Die vom bestellten Kreistag gewählten Personen kamen nicht ausschließlich aus den eigen Reihen, man griff bevorzugt auch auf den Erfahrungsschatz von Bürgern zurück. So auch bei der Bildung der „Klassensteuer-Reklamation-Kommission“, in die man u.a. den Bornhöveder Krämer Grassau wählte.

 

Eine kleine Gebietsreform wurde 1869 noch vorgenommen: Ein Teil des Dorfes Klein Rönnau hatte zum Kloster Nütschau und somit zum Kreis Stormarn gehört. Das machte in den Augen der Obrigkeit keinen Sinn, ganz Klein Rönnau sollte zu Segeberg gehören, was der Kreistag selbstverständlich mittels Beschluss annahm.

 

Eine weitere Entscheidung betraf die Öffentlichkeitsarbeit: Das Segeberger Wochenblatt wurde zum Kreisblatt bestimmt. Ab April sollte es die amtlichen Erlasse und Bekanntmachungen des königlichen Landratsamtes, amtliche Anzeigen der Justizbehörden des Kreises Segeberg, sowie die von den Polizeiverwaltungen des Kreises (das waren u.a. die Amtsvorsteher) zu erlassenden polizeilichen Vorschriften, Bekanntmachungen der Forstbehörden und kreisständische Beschlüsse publizieren. Somit wurde das jeweils sonnabends erscheinende Wochenblatt zum amtlichen Mitteilungsblatt. Bedingung des Kreistags gegenüber dem Verlag Wäser: Ab April sollte das Segeberger Wochenblatt „Segeberger Kreis- und Wochenblatt“ heißen. Ab 1905 hieß es Segeberger Kreis- und Tageblatt aufgrund der nun täglichen Erscheinungsweise (bis auf den Sonntag) und heute kennen wird es als Segeberger Zeitung.

 

Bild zur Meldung: Kreishaus um 1890 - Archiv Zastrow

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