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Coronavirus: Verschärfung der Allgemeinverfügung – Kein Alkohol in der Öffentlichkeit – Maßnahmen ab Inzidenz 70

12. 12. 2020

Noch bevor die nächste Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin stattgefunden hat, zieht die schleswig-holsteinische Landesregierung die Corona-Zügel an. Steigende Infektionszahlen und eine Zunahme bei den Todesfällen in Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen geben dazu Anlass. Am 11. Dezember haben das Land und kurz danach die Kreise und kreisfreien Städte folgende, ab heute geltende Maßnahmen angeordnet.

 

Kein Alkohol in der Öffentlichkeit

 

Bis 31. Dezember ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zu verzehren. Diese Anweisung ist an keinen Inzidenzwert gekoppelt.

 

Ab Inzidenz 70 gilt für Treffen, Schulen und Kitas

 

Sollte der derzeit (11.12.2020) bei 62,4 liegende Inzidenzwert im Kreis Segeberg – das ist die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner, Sieben-Tage-Inzidenz – auf 70 oder darüber steigen, gilt außerdem:

 

Treffen in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich sind nur zulässig, wenn eine Gesamtzahl von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten nicht überschritten wird.

Ausnahmen bilden Zusammenkünfte eines Haushalts mit mehr als fünf Personen oder Treffen von Personen des engsten Familienkreises im privaten Raum. Hier können bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte zusammenkommen; Kinder inbegriffen. (Engster Familienkreis: Verwandte ersten und zweiten Grades, also Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und deren Geschwister, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder Haushaltsangehörige.)

 

Die allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen dürfen nur noch betreten werden von Schülern und Lehrkräften sowie Personen, deren Aufenthalt beruflich bedingt ist (Mitarbeiter der Schulen; Mitarbeiter von Firmen, die Aufträge in der Schule ausführen; Schulbegleiter; Sprach- und Heilpädagogen, die in der Schule praktizieren; Betreiber und Mitarbeiter von Mensen; Mitarbeiter schulischer Institutionen und von Kooperationspartnern, deren Anwesenheit laut Schulleitung notwendig ist; Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Anwesenheit laut Schulleitung notwendig ist).

 

In den Kindertageseinrichtungen haben Erwachsene Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen; situationsabhängig kann darauf verzichtet werden.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Verschärfung der Allgemeinverfügung – Kein Alkohol in der Öffentlichkeit – Maßnahmen ab Inzidenz 70

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail: