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Coronavirus: Inzidenz im Kreis Segeberg über 70 – Maßnahmen angepasst

17. 12. 2020

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist weiter hoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz der SARS-CoV-2-Fälle liegt seit einer Woche bei über 70 Fällen je 100.000 Einwohner. Deshalb gelten zusätzlich zu den vom Land mit Wirkung 16. Dezember verfügten Maßnahmen („harter Lockdown“) im Kreis Segeberg zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus.

 

Ergänzend zu den Landesregelungen an Schulen gilt weiterhin ein Betretungsverbot für schulfremde Personen. Dadurch sollen die Kontakte an Schulen und die Gefahr des Eintrags von Infektionen reduziert werden. Das betreffe auch die Notbetreuung, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Segeberg vom 16. Dezember.

 

In Angeboten der Kindertagesbetreuung und auch in deren Notbetreuung gilt weiterhin, dass erwachsene Personen – auch pädagogische Fachkräfte – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen. Ausnahmen sind zum Beispiel bei gezielter Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten möglich.

 

Die neue Allgemeinverfügung gilt ab dem heutigen Donnerstag, 17. Dezember, zunächst bis einschließlich Sonntag, 10. Januar. Die inzidenzbedingten Maßnahmen werden aufgehoben, wenn der Schwellenwert von über 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Inzidenz im Kreis Segeberg über 70 – Maßnahmen angepasst

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