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Land informiert zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen

Schmalensee, den 22. 02. 2023

Das Land Schleswig-Holstein, genauer das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Referat Schutz der Binnengewässer, Anlagenbezogener Gewässerschutz) hat die nachgeordneten Behörden und Ebenen gebeten, Informationen in Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen (Erlass vom 30.11.2022) zu verbreiten.

 

Die Informationen beinhalten eine Pressemitteilung, die im Folgenden hier wiedergegeben wird, und die „FAQs“ (häufigste gestellte Fragen – und Antworten darauf), zu denen ein Link angeboten wird.

 

Warum steht das auf der Gemeinde-Homepage? - Das Fachgebiet Abwasser und Gewässer des Kreises Segeberg hat am 14.02.2023 die Städte, Ämter und Amtsfreien Gemeinden informiert und das Amt Bornhöved am 21.02.2023 wiederum die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Amtsgebiet. Für alle, die es betrifft, hier der Text der Pressemitteilung:

 

Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen – Umweltministerium veröffentlicht FAQs zu den aktuell gültigen Vorgaben

 

Letzte Aktualisierung: 09.02.2023 - Mit einem Erlass des Umweltministeriums vom 30.11.2022 an die zuständigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein wurde die flächendeckende Aufforderung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Um Fragen rund um den Erlass zu beantworten, hat das Umweltministerium jetzt FAQs auf der eigenen Website veröffentlicht.

 

Die wichtigste Information vorab: Entgegen einiger Missverständnisse gilt die Pflicht zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung weiterhin. Jedoch muss eine Leitungssanierung nicht mehr bis zum 31.12.2025 durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erfolgen. Die Änderung wird vorgenommen, da die in Deutschland aktuell nur gering vorhandenen Kapazitäten im Bereich des Installateurwesens für die Instandhaltung des öffentlichen Kanalwesens zur Verfügung stehen sollen.

 

Das FAQ umfasst weiterhin Antworten auf bislang häufig gestellte Fragen. Darunter zählen Fragen zu Ausnahmeregelungen, Kostenübernahmen und Nachweispflichten.

 

Hintergrund:

 

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie müssen dafür sorgen, dass Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück instandgehalten werden. Denn durch undichte Leitungen kann Schmutzwasser ins Erdreich eindringen - eine Gefahr für das Grundwasser, aus dem in Schleswig-Holstein die gesamte Trinkwasserversorgung gewonnen wird.

 

Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat deshalb am 05. Oktober 2010 die ohnehin als technische Norm geltende DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung“ mit landesspezifischen Änderungen und Ergänzungen eingeführt. Mit der Bekanntmachung wurde die Dichtheitsuntersuchung vorgeschrieben.

 

Link zu den FAQs:

www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abwasser/abwasserleitungen.html

 

 

Bild zur Meldung: Land informiert zur Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen

Kontakt
 

Gemeinde Schmalensee

Bürgermeister

Dirk Griese
Dorfstr. 18
24638 Schmalensee

 

Tel.: (04323) 6253
E-Mail: